Du hast natürlich Recht. Meine Ausgabe war offentlich etwas älter …

Niemand! Wenn dem Reiter nicht per (z. B. Wald-)Gesetz, Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen die Benutzung des Weges verboten ist, dann ist ihm das ja erlaubt.

Wenn zwei Wege im Wald im gleichen Ziel führen und der eine per VZ 238 als Sonderweg Reiter ausgewiesen und der andere aber kein VZ hat, dann kann der Reiter sich den Weg aussuchen. Alle andern dürfen dann nur den unbeschilderten Weg benutzen.