Das ist so gesehen nicht richtig. In der StVO wird im Zusammenhang mit Benutzungspflicht immer die Fahrbahn erwähnt. Wo ist diese bitteschön im Wald?

Oder anders: Zweige Wege abseits von Straßen. Einer mit blauen Schild der andere ohne. Nach Deiner Lesart muß ich den mit Schild benutzen, dem ist aber nicht so.
Motto: Wo halt der deutsche Amtsschimmel wiehert.

Du sprichst in Rätseln: ‘… nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt…’

In Sachen Beschilderung wäre etwas mehr Zivilcourage angesagt, siehe auch Urteil Bunderverwaltungsgericht in Sachen Radwegbenutzungspflicht.