Radeln
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Das ist so gesehen nicht richtig. In der StVO wird im Zusammenhang mit Benutzungspflicht immer die Fahrbahn erwähnt. Wo ist diese bitteschön im Wald?
Oder anders: Zweige Wege abseits von Straßen. Einer mit blauen Schild der andere ohne. Nach Deiner Lesart muß ich den mit Schild benutzen, dem ist aber nicht so.
Motto: Wo halt der deutsche Amtsschimmel wiehert.
Du sprichst in Rätseln: ‘… nach außen erkennbar für die Benutzung durch den Radverkehr bestimmt…’
In Sachen Beschilderung wäre etwas mehr Zivilcourage angesagt, siehe auch Urteil Bunderverwaltungsgericht in Sachen Radwegbenutzungspflicht.