Nein, ist nicht ok! Irgendwer hat das Urheberrecht auf diese Karte. Wenn du schon sagst, es ist genau genug zum abzeichnen und offenbar auch mehr als einige wenige Linien, dann ist es ein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Das kannst du durchaus machen. Sieh es so: du bietest ihnen ja einen kostenfreien Service an. Dnan bist du nicht mehr Bittesteller, sondern (unbezahlter) Dienstleister.