Kleine Fragen 2016

@all: Danke für die Rückmeldungen.

Ich wollte natürlich mit den Beispielen niemand “an den Pranger stellen”. Ich werde mir Wart demnächst vornehmen, da ist auch noch einiges zu tun.

Zur Absicherung: das Schild Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn (120-10) kombiniert mit dem Schild Zulässige Höchstgeschwin­dig­keit (274), in diesem Falle mit der Zahl 30, bedeutet, dass ab dem Schild und bis die einseitig verengte Fahrbahn die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss dann nicht nochmal mit einem extra Schild ausgewiesen sein, richtig?

Also maxspeed=30 ab dem Schild und bis die verengte Fahrbahn zu Ende ist?

Zusatzfrage: gibt es extra Erfassungsarten, die berücksichtigen ob die Fahrbahn rechts oder links verengt ist und über lanes=1 hinausgehen?

Andere Frage: eine Straße ist, weit vor dem eigentlichen Hindernis, mit einem maxheight-Schild ((Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Höhe (einschließlich Ladung)) (Zeichen 265) ausgestattet. Das Hindernis selbst ist ebenfalls nochmal entsprechend ausgeschildert.

Darf man nun diese Straße befahren, auch wenn man die angegebene Höhe überschreitet? Falls nicht, muss dann wohl auch schon die Straße ab dem Schild entsprechend gemappt werden, richtig? Kann man da irgendwie unterscheiden, wo es verboten ist und tatsächlich nicht möglich ist (in der Gebäudepassage selber eben) und da wo es zwar verboten ist, aber rein theoretisch möglich ist (was bspw. vielleicht für Notfalleinsätze wichtig wäre zu wissen)?

Da das Schild vor der Verringerung der Fahrbahnbreite und nicht vor einer engen Fahrbahn warnt, könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung auch schon im Bereich der engen Fahrbahn enden, wenn sie nicht irgendwo (auch später) explizit aufgehoben wird. So wie ich gelesen habe, muss der Fahrer zunächst nach der Gefahrenstelle noch abwarten, ob eine explizite Aufhebung kommt.
Leider stand nicht dabei, wie er sich zu verhalten hat, wenn ihm schon bekannt ist, dass keine Aufhebung erfolgt.
Bei kurzen Engstellen würde ich zumindest den ganzen Bereich der Engstelle mit dem entsprechenden Maxspeed taggen.

Nein, sofern kein Zusatzschild mit z.B. 100m vorhanden ist. Normalerweise ist daher fast immer ein derartiges Zusatzschild vorhanden. Abweichungen kenne ich fast nur, wenn da ohnehin niemand hin muss, da keine Anlieger mehr bis zum Hindernis vorhanden sind, oder wenn es sich um 4 m Schilder handelt, da letztere für alle Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung eigentlich nicht relevant sind.

Ja, wenn nicht durch Vorankündigung durch Zusatzschild. In einem Fall habe ich dies aber nicht gemacht, wo es besonders unsinnig war und nur nach vergessenem oder verlorengegangenem Zusatzschild aussah. Da hätte man über eine Nebenstraße ohnehin legal in den Bereich zwischen erstem Schild und Brücke einfahren können. Korrekt hätte ich da dann im Schildbereich einen ganz kurzen Weg mit maxheight:forward taggen müssen.

Man könnte noch die ausgemmessene pysikalische Höhe (ausschießlich im Bereich der Brücke etc.) mit maxheight:physical taggen.
Würde aber wohl kaum jemand in dieser Weiser auswerten, da maxheight:physical recht selten verwendet wird. Ausmessen der Brücken ist ja meist schwierig bis unmöglich.
Der Bereich, wo wirklich Höhenbeschränkungen sein können, ist aber meist sehr gut aus den OSM-Daten unabhängig von maxheight Tags zu erkennen. Dies sind Wege mit tunnel oder covered auf ganzer Länge sowie sonstige Wege im Bereich von Schnittpunkten mit einer Brücke, die nicht auf einem niedrigeren Layer liegt. Die Maxheight Map (http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Maxheight_Map) kann solche Stellen als fehlende Höhenbeschränkung anzeigen, wenn dort kein maxheight getaggt ist.

Ich kenne da einen sehr schönen Fall. Diese Straße ist von der Kreuzung aus mit maxheight=2.5 ausgeschildert. Das eigentliche Hindernis (ein Stadttor) kommt aber erst am Ende der Straße. Hingegen kann man problemlos der Beschilderung ausweichen, indem man komplett außenrum über Neue Allee-Stumpfe Gäßchen-Schloßstraße-Mozartstraße-Amtsstraße-Gutenbergstraße reinfährt. Da weiß ich nicht, was ich davon halten soll.

Hallo zusammen, im Wiki hab ich leider nichts dazu gefunden:

Wie mappt man Öffnungszeiten für den Fall “jeden ersten Freitag im Monat geöffnet”, etc.?
Danke im Voraus!

opening_hours = Fr[1]
Das sagt aber noch nichts darüber aus, wie lange am ersten Freitag auf ist. Für 24h wäre das dann:
opening_hours = Fr[1] 00:00-24:00

Prima, danke! Wieder was gelernt :slight_smile:

Ok, bisher ist die Engstelle entsprechend getaggt. Das hatte ich auch vor beizubehalten. Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beginnt dann aber schon auch an dem Schild, auch wenn die Gefahrenstelle noch gut 70 Meter entfernt ist, richtig? Dies ist nämlich bisher nicht entsprechend eingetragen in OSM…

In meinem Fall geht es glaube ich ebenfalls um so ein Ding. Muss zwar noch mal genauer nachschauen, aber es irritiert mich eben, dass die Straße ohne offensichtlichen Zwang so ausgeschildert ist. Vermutlich soll es entsprechende Fahrzeuge davon abhalten weiter zu fahren, auch weil vielleicht die Wende- und Ausweichsituation nicht unbedingt allzu geeignet ist…

Eine weitere Frage: an der Benennung der Straßen orientiert man sich ja wohl vorwiegend an der Ausschilderung. Nun kommt es hier in meiner Gegend gehäuft dazu, dass es ein paar Straßen mit der Endung -gässle (in OSM) bzw. -gäßle (im Straßenverzeichnis) gibt. Folglich zeigt da auch die Straßenliste von regio-osm.de die Straßen als nicht vorhanden in OSM an. Nun bin ich mir zumindest von einigen sicher, dass auf den Schildern das -gäßle zu finden ist, nicht wie in OSM das -gässle. Die Namen sind so schon 6, 7 Jahre in der Datenbank und waren so wohl auch die Erstbenennung hier in OSM.

Wie soll man da vorgehen? Ich würde evtl. die in Frage kommenden Straßen gezielt ansteuern und nachschauen was auf den Schildern steht. Entsprechend korrigiere ich das dann oder? Soll man evtl. auch mit alt_name arbeiten oder ist das unnötig/unerwünscht?

Ich würde vorbei fahren. Da kann alles mögliche falsch sein - sowohl in den Daten als auch real.

Extremfall: In Bad Schwalbach gibt es ein Kirchgäßchen bzw. Kirchgässchen mit genau diesen Schildern an unterschiedlichen Stellen :frowning:

Gruss
walter

Wie erstelle ich im Overpass-Turbo eine Abfrage nach Objekten, deren name:de=(… ist.
Also der Wert mit einer Klammer beginnt.

Hiermit bekomme ich nur Fehler:

[out:json][timeout:25];
// gather results
(
  node["name:de"~"(*"]({{bbox}});
  way["name:de"~"(*"]({{bbox}});
  relation["name:de"~"(*"]({{bbox}});
);
// print results
out body;
>;
out skel qt;

#33: da ist etwas “Escapen” angesagt:


[out:json][timeout:25];
// gather results
(
  node["name:de"~"^\\(.*"]({{bbox}});
  way["name:de"~"^\\(.*"]({{bbox}});
  relation["name:de"~"^\\(.*"]({{bbox}});
);
// print results
out body;
>;
out skel qt;

Ich habe nun mal ein paar vor Ort angeschaut. Manche Schreibweisen stimmen auf den Schildern und in OSM überein. Bei manchen steht auf den Schildern -gässle, hier in OSM -gäßle. Bei manchen steht auf den Schildern -gäßle, in OSM -gässle. Also nicht mal im Ort ist das einheitlich geregelt. Auch irgendwie komisch. Da bin ich ja schon versucht das evtl. so zu erfassen, wie es auf den Schildern steht, dann aber ohne Skrupel einfach auch noch mit alt_name mit ss oder ß zu ergänzen. Gerade auch im Hinblick, dass die Schreibweise bspw. bei Maps4BW und wohl auch im Straßenverzeichnis der Gemeinde von der Beschilderung abweicht. Spricht was dagegen?

Wie ergänze ich einen Parkplatz mit den Parkzeiten? Hier ist ein Parkplatz ausgeschildert mit Mo-Sa 9-12 Uhr mit 2h Begrenzung. Aber zu den anderen Zeiten darf man ja auch länger als zwei Stunden parken. maxstay=* kenne ich, aber nur das wäre ja nicht korrekt. Oder gibt es dafür noch kein Schema?

Off-topic Zusatzfrage: wenn ich auf diesem Parkplatz um 8 Uhr parke, meine Parkuhr auf 8 Uhr stelle. Bis wann darf ich dann dort stehen bleiben? 10 Uhr oder 11 Uhr?

alt_name wäre IMO übertrieben. Ist einfach nur mangelhafte Umsetzung der neuen Rechtschreibung. Ob man sich daran hält ist Geschmacksache, außer man ist Schüler.

amenity=parking
maxstay=no
maxstay:conditional=2h @ Mo-Sa 09:00-12:00

Danke!

+1. Bei -ss- vs. -ß- wie in “Schlossstraße”/“Schloßstraße” liegt mMn nun wirklich einfach eine orthographische Variante vor, keine echte Namensvariante. Daher wäre alt_name übertrieben, ebenso old_name. Unsere Tools (z.B. die Suche auf OSM) sollten hier keinen Unterschied machen: eine Suche nach “Schloßstraße” sollte auch “Schlossstraße” finden und umgekehrt. Übrigens gibt es durchaus immer wieder auch alte Straßenschilder (vor Rechtschreibreform), welche die Schreibweise mit -ss- verwenden, sogar bei “-strasse”. Früher hat man sich da oft wenig drum geschert. :wink:

… oder Mitarbeiter einer Behörde. Ich meine mich zu erinnern, dass die neue Rechtschreibung in Deutschland für alle Behörden, sprich für alle offiziellen Papiere, Veröffentlichungen etc. verbindlich ist. Insofern müssten eigentlich auch alle von Behörden verantworteten Straßennamen (und das sind die allermeisten, oder?) die neue Rechtschreibung benutzen. Daher könnte man sogar behaupten, dass ein Straßenschild in alter Rechtschreibung fehlerhaft ist und nur noch nicht aktualisiert wurde. :wink: