Einschränkung: das Halten an Bushaltestellen ist nur zum Be- und Entladen erlaubt (nicht zu anderen Zwecken) und auch das ist auf maximal 3 Minuten beschränkt. An “normalen” Halteverboten darf man bis zu 3 Minuten ohne Grund halten, Be- und Entladen darf man zeitlich unbegrenzt (solange der Ladevorgang andauert).

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