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(Mikke)
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Die Erläuterungen der Gemeinde Kall sind zwar wohlfeil formuliert und schön bebildert, m.E. aber in erster Linie ein schönes Beispiel für den Sieg der Bürokratie über den Verstand. Kein Mensch kann sich so einen Quatsch zusätzlich zu all den anderen (wichtigeren) Regeln, Vorschriften, Ge- und Verboten (den öffentlichen Verkehr betreffend) merken.
Zudem gilt das, was Kall als rechtswirksam deklariert, in der Nachbargemeinde dann schon nicht mehr. Weder in der StVO noch in der VwV-StVo findet sich dazu eine entsprechend bundesweite Regelung.
Fazit: Ohne eindeutige Beschilderung lassen sich diese GehParkStreifen kaum eindeutig zuordnen. Selbst die telefonische Auskunft der Gemeinde dazu könnte irreführend sein, falls es zu einem Unfall mit Klageerhebung kommt und der Richter dann doch anders entscheidet.
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