Ich würde die hier diskutierten gepflasterten Streifen von meinem Rechtsempfinden nicht als Gehsteige ansehen. Wenn es solche wären, dürften man dort weder parken, noch dürfte man mit auf ihnen fahren. Ich gehe davon aus, dass hier bewusst keine, noch nicht einmal abgesenkte Bordsteine vorhanden sind, damit zwar der Autoverkehr durch die Pflasterung dazu animiert wird, auf dem asphaltierten Bereich zu fahren, das Parken und befahren der gepflasterten Flächen (z.B. bei Begegnungsverkehr oder zum vorbeifahren an geparkten Autos) aber möglich ist. Es handelt sich also um eine Mischnutzung eines gemeinsamen Verkehrsraum, bei dem die Autofahrer auf Fußgänger entsprechend Rücksicht zu nehmen haben. Ich sage dies aus Erfahrungen, die ich mit dem Thema in der letzten Ratsperiode als sachkundiger Bürger im Verkehrsausschuss gemacht habe. Da wurde unter Anderem eine Straße diskutiert, bei der genau aus diesem Grund ein durchgängiger abgesenkter Bordstein gebaut wurde, damit das Überfahren zum Ausweichen möglich sein sollte. Das dürfte man bei einem normalen Bürgersteig auf keinen Fall machen.

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