Ich habe dazu noch einen interessanten Artikel der Gemeinde Kall gefunden.

Zitat:

Anders als bei Gehwegen, dürfen Mehrzweckstreifen aber zum Halten und Parken verwendet werden. Auch das kurzzeitige Überfahren des Mehrzweckstreifens (z.B. bei Gegenverkehr auf engen Straßen) ist gestattet.

Definition des Straßenverkehrsamtes Euskirchen:

  • Ebenerdige Pflasterung und dreizeilige Wasserrinne in einem Industriegebiet > Mehrzweckstreifen
  • Ebenerdige Pflasterung und dreizeilige Wasserrinne in einem Ortskern > Gehweg
  • Ebenerdige Pflasterung ohne Wasserrinne in einem Wohngebiet > Mehrzweckstreifen
  • Ebenerdige Pflasterung mit zweizeiliger Wasserrinne in einem Wohngebiet > Mehrzweckstreifen
  • Ebenerdige Pflasterung mit abgesenktem Bordstein > Gehweg

Nach dieser Definition wären alle Beispiele im Thread Gehwege, aber ich gehe davon aus, dass die Stadt Hannover eigentlich Mehrzweckstreifen haben möchte.

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