Ich habe meiner Meinung nach nur die Urteile der Oberverwaltungsgerichte, Oberlandesgerichte und Gesetzeskommentare wiedergegeben. Bisher habe ich kein Urteil gefunden, bei dem jemand mit der Argumentation, dass ein so gestalteter Bereich doch kein Gehweg sei, Erfolg gehabt hätte, gegensätzliche Urteile hingegen schon. Oder habe ich da etwas übersehen? Also gehe ich davon aus, dass ein so gestalteter Bereich von den oberen Gerichten als Gehweg angesehen wird (auch wenn das für viele Bürger nicht eindeutig erkennbar zu sein scheint). So sehen es übrigens auch die Gemeinden, welche so gestaltete Wege als Gehwege planen und bauen, folglich wird das auch durch die Ordnungsämter entsprechend so gesehen.