Burgerking - aus aktuellem Anlass...

Hallo,

nach erneuten Verstößen gegen die Grundsätze des Konzerns wurde einer Franchise-GmbH der Vertrag gekündigt. In 83 Stores dürfen nun - rein rechtlich - keine BK-Produkte mehr verkauft werden. Alleine in Dortmund sind drei Stück betroffen, eines davon in der 1a-Lage am Hotspot der Innenstadt.

Hier eine Liste mit Filialen, welche davon betroffen sind: http://www.burgerking.de/de/website/documents/restaurantliste_yiko_02.pdf
Bitte mal Augen aufhalten, wann diese geschlossen oder übernommen werden und dann OSM dementsprechend aktualisieren.

LG
Tobias

Hallo

auf http://www.burgerking.de/submenu/kontakt/faq heißt es dazu

Damit kann zumindest “name=Burger King” gelöscht werden. Auf http://www.burgerking.de/king-finder sind die betroffenen Restaurants (stichprobenartig geprüft) auch nicht mehr zu finden.

Max

Aber bitte nicht verwechseln mit folgendem Tagging: burger_king:Berlin=yes name=K. Wowereit Das muss erst am 11.12. gelöscht werden! :wink:

Nur mal so OT gefragt: Haben die denn kein Recht auf gerichtliche Klärung? Und solange das nicht ausgefochten ist, ändert sich nix? Oder die verkaufen die Läden an jemand anderen und dann ist rechtlich alles ok?

Oder heisst es bei der Kündigung “Friß oder Stirb” :wink:

Gruss
Walter, der 1-2x im Jahr einen Würger-Burger würgt.

[OT]
@wambacher:
Hier geht’s um Zivilrecht (also Recht zwischen (juristischen) Personen).
Da gibt es durchaus die Möglichkeit, einen Vertrag außerordentlich zu kündigen (von beiden Seiten).
Die betroffene Partei kann/könnte auch die Kündigung ignorieren.
Natürlich hat auch jede der beiden Parteien die Möglichkeiten, gegen diese (einseitige) Kündigung bzw. die Nichtbeachtung der Kündigung zu klagen.
Und dann wird ein Gericht entscheiden, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Und bei Unrechtmäßigkeit ggf. der geschädigten Partei einen Schadensersatz zugestehen.
Der Streit kann auch außergerichtlich beigelegt werden (wir einigen uns auf … und gehen nicht vor Gericht).

Bitte nicht mit Strafrecht verwechseln, wo bis zu einem Urteil der Status erhalten bleibt und die Klärung der Rechtmäßigkeit durch ein Gericht erfolgt.

Bei diesem Fall war das Probleme aber schon lange am Kochen und Schwelen. Ein Blick durch die Pressenotizen von BK zeigt die Dimensionen: Durch den Franchisenehmer und dessen Rechtsverstöße kam BK wiederholt unter anderem in der Presse und im Fernsehen groß heraus http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Burger-King-Kuendigung-nach-erneuten-RTL-Team-Wallraff-Recherchen-4032234
Für BK keine (gute) Werbung.
Und am kommenden Montag 24.11.2014 um 22:15 gibt’s das dann im Fernsehen zu sehen (Quelle http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Burger-King-Kuendigung-nach-erneuten-RTL-Team-Wallraff-Recherchen-4032234))
[/OT]

(Fast) alles klar - und hier wirklich OT.

Interessant für OSM ist ja nur, ob sich der Name ändert (was BK ja will), ob die dicht machen (was BK ja auch treffen würde) oder ob die irgendwie mit neuen Leuten weitermachen. Operator=xxx ist ja auch nicht sooo wichtig.

Ansonsten kann ich mir vorstellen, dass die ab sofort keine Waren mehr von BK erhalten und in 1-2 Tagen ohne Nachschub dastehen.

Gruss
walter

ps: Dein Nick passt irgendwie zum Thema :wink:

Das Ganze geht noch weiter: die betroffenen Mailadressen wurden deaktiviert, habe sämtlichen Kontakt verloren.

Erste Filialen wurden unterdessen bereits geschlossen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/burger-king-erste-filialen-von-yi-ko-muessen-schliessen-a-1004593.html

Burger King hat laut Presseberichten wieder eine Lizenz erteilt, beliefert alle 89 Filialen wieder und finanziert die Wiedereröffnung mit einem Massekredit, so dass diese nächste Woche wieder öffnen können:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nach-insolvenzantrag-burger-king-will-filialen-wieder-eroeffnen-1.2265951

Gruß,
Mondschein

Demnach gilt jetzt erstmal wohl:

operator=GÖRG Rechtsanwälte / Insolvenzverwalter GbR

Das lese ich anders, ich gehe davon aus, das der Operator nicht geändert werden muss.
Das der alte Betreiber das nur darf, weil er unter Insolvenzverwaltung steht, und sich BK und die Verwaltung einigen konnten, heisst ja nicht, das der Betrieb sich geändert hat.

Christoph

In der SZ steht:

BK hat also dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Nutzung der Marke überlassen; die ursprüngliche Firma gibt’s ja eigentlich nun nicht mehr.
Edit: Da es aber vorläufig ist, brauchen wir es erstmal wohl nicht zu tun :smiley:

Die Firma ist insolvent aber nicht: nicht existent.

Ich kann mir nicht vorstellen, das die ganzen MA jetzt beim insolvenzverwalter angestellt sind.

Und das SZ Zitat würde ich erstmal auf ungenaue Redaktionsrbeit buchen, was soll der Insolvenzwerwalter mit einer Lizenz wenn er keine Läden gemietet hat, noch Arbeitnehmer, die Burger erstellen.

Nicht jede Insolvenz führt in die Unternehmensabwicklung.

Haha, es geht viel einfacher. Jeder Burgerking hat inzwischen ein Schild am Eingang, wer der Betreiber ist. Ich gucke einfach Montag mal :slight_smile: