Ja. Sie ändern sich da, wo der Netzknoten ist (oder wo eine Längenangabe ab einem bestimmten Netzknoten ist).
Was anscheinend keiner so richtig mitbekommen hat: in der LCL-Tabelle des BaSt ist zugleich eine Netzknotenliste (mit Koodinaten !!!) enthalten. Netzknoten ist zwar nichts, was man direkt in OSM braucht oder da hineingehört, Wichtig ist die Liste dennoch, weil man so anhand der Netzknoten sie auch ändernden Straßenabschnitte identifizieren kann. Leider ist die nicht vollständig: Hessen, Thüringen, Saarland und Schleswig-Holstein fehlen. Nomenklatur des Netzknotens ist recht einfach: die ersten vier Ziffern bezeichnen die Meßtischblattnummer. Dann schließt sich eine laufende Nummer pro Meßtischblatt an. Es ist zwar keine vollständige Netzknotenliste, aber alle, die Landesstraßen, Bundtesstraßen und Autobahnen identifizierenden Nummern sollten enthalten sein.
Bleiben wir bei der L 711/ K 6168: Die Umstufungsverfügung: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/Amtsblatt%2045_11.pdf Seite 27 im pdf.
Anhand der Netznotenliste in der LCL-Tabelle ist genau Mitte Brücke der Wechsel.
In den überwiegenenden Fällen ist die amtliche Einteilung das einzigste Kriterium nachdem man die Straßen in OSM klassifizieren kann. Ich hab kein Problem damit, daß du es wieder geändert hast… Als richtig korrekt betrachte ich das aber nicht.
Sven… der das trotzdem so lassen wird…