Ähm … ich glaube nicht, dass sich der Winterdienst nach der OSM-Klassifizierung der Straße richtet. Wenn der den Auftrag hat, die Straße zu räumen, dann tut er das (hoffe ich doch), auch wenn sie in OSM hw=path wäre.
Wir unterscheiden zwischen offizieller Widmung (die die Baulast, aber z.B. auch die Winterdienstpflicht definiert) und der Verkehrsbedeutung (die die Einstufung in OSM begründet). Insofern sehe ich nicht, welcher Schaden dadurch entstünde. Eine Kreisstraße, die in OSM als unclassified eingetragen ist, bleibt doch weiterhin amtlich Kreisstraße, an der Baulast und Unterhaltungspflicht ändert sich nichts.
–ks