Nun, auch das dürfte keine neue Erkenntnis bringen. Dass es sich nach Widmung um eine Bundesstraße handelt, war schon vorher bekannt und unstrittig. Und mein Einwand

Absolut kein Hinweis auf die B 326!

bezog sich eindeutig auf die Sicht des Verkehrsteilnehmers. Kein Fahrzeugführer wird sich im Vorbeifahren umdrehen und nach den Markern schauen. Und die offizielle Einordnung (Widmung) ist nur ein Faktor unter mehreren zur Bestimmung der Klassifikation in OSM. Genausogut könnte es als Landesstraße gewidmet sein, auf Grund der Verkehrsbedeutung aber trotzdem in OSM eine primary. Und das eine als Bundesstraße gewidmete Straße verkehrsrechtlich bereits eine Autobahnauffahrt sein kann, hatte ich an einem anderen Beispiel bereits gezeigt.

Unabhängig von allem Gesagten: so wie es jetzt ist, ist es in Ordnung!

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Sehe ich absolut genau so. Die dürften im Vorbeifahren kaum zu erkennen sein. Insbesondere bei den gesprochenen Navigationsangaben braucht es das, was deutlich auf den Schildern zu lesen ist. Marker sind lediglich als Notlösung geeignet, wenn es keine anderen Schilder gibt und man die On the Ground Regel absichern will und nicht von anderen Karten abmalt. Auch bei der Notwendigkeit für auf- und abgestufte Straßen pflichte ich Dir bei, wie man hier sieht: Taggen der Ortsdurchfahrt von Bad Zwischenahn

Dito!

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