Bundeskartellamt Entscheid bez. google maps vom 9. April 2025

Es scheint, dass der Entscheid nirgends im OSM-Raum aufgegriffen und diskutiert wurde.

Leider ist es nicht klar ob dies tatsächlich gut ist für OSM, vermutlich eher nicht. Ich habe auch jedes mal wenn ich mit Wettbewerbsbehörden Kontakt habe auch eher nicht darauf gedrängt, dass die Beschränkungen aufgehoben werden.

So oder so, da die Deutsche Community in der Vergangenheit hin und wieder für google den Polizist gespielt hat: man darf im EWR jetzt google Kartendienste mit anderen kombinieren.

Ein positiver Aspekt dürfte aber sein, dass man jetzt Floating Car Data von google mit OSM kombinieren kann, da hat google ein de facto Monopol und möglicherweise könnten Navigationsapps die OSM verwenden vom Entscheid profitieren.

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Im Rahmen der Ermittlungen zu o.g. Verfahren hat das Bundeskartellamt im Sommer 2022 den FOSSGIS e.V. (für OpenStreetMap) um Auskunft gebeten. Solche Anfragen gingen auch an andere Wettbewerber von Google.

Der Verein informierte zudem nach Rücksprache mit der Behörde auch die auf seiner Dienstleisterliste eingetragenen Unternehmen darüber und leitete den Fragebogen zum eigenständigen Ausfüllen weiter.

Soweit ich mich noch daran erinnern kann, ging es darum, in wie weit Google dem OSM-Projekt bzw. den Firmen Konkurrenz macht und sein Verhalten dem Wettbewerb schadet. Beispielsweise wies der FOSSGIS darauf hin, dass Google-Karten nicht zusammen mit anderen Diensten eingesetzt werden dürfen. Das hat so auch im Verfahren Berücksichtigung gefunden (siehe Pressemitteilung vom 9. April 2025). Ich meine, dass wir auch die dominierende Stellung von Google für Echtzeitverkehrsdaten erwähnt haben.

Wenn ich mich richtig entsinne hatten sie euch damals zuerst nicht auf dem Radar und ich musste sie auf euch aufmerksam machen (ich habe damals für die OSMF geantwortet).

Heise hat doch drüber berichtet Druck von Kartellamt: Google öffnet Android-Infotainment für Dritte | heise online aber ich weiss noch genau, dass ich das wegem Titel übersprungen habe :-/.

Zitat aus dem Link:

[…] Karteninhalte von Google dürfen künftig auch auf Drittkarten wie z.B. Karten von OpenStreetMap dargestellt werden.
[…]

Wtf?!
:confused:

Wann tritt das in Kraft?
Gilt das nur für die EU?
Und wie genau geht OSM damit um?

Google schreibt dazu folgendes:

“… We’re writing to let you know about some important updates to the Google Maps Platform (GMP) Terms of Service (ToS) and our product offerings for customers with any GMP project linked to a billing account with an address in the European Economic Area (EEA customers). These updates will be effective on 8 July 2025. …”

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Worin könnte denn der mögliche Nachteil für OSM liegen?

  • In der Nicht-Mehr-Nutzung von OSM-Datendetails?
  • In der Weniger-Nutzung der OSM-Karte?

Es gab die, zugegebene sehr kleine, Nische von Firmen, die sich tatsächlich an die google ToU gehalten haben und sich Lösungen mit OSM gebaut haben in Situationen in denen sie Drittdienste kombiniert haben.

Die können jetzt z.B. eine google Karte als Hintergrund verwenden anstatt eine aus OSM.

Desweiteren sind jetzt diverse Kombinationen möglich an denen wir IMHO nicht wirklich interessiert sind, z.B. google places Daten auf einer OSM Karte.

Das Beispiel mit der Floating Car Data ist im Augenblick das einzige Szenario wo ich für uns ein Vorteil sehe, aber das müsste dann auch zuerst jemand nutzen.

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Wie im Eingangsposting geschrieben gilt das für den gesamten EWR also nicht nur für die EU.

Aber da die Anforderung für die geänderten Bedingungen nur eine Rechnungsadresse im EWR ist, dürfte das für alle Firmen möglich sein, die das wirklich wollen.

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