"Bund stellt Geodaten kostenfrei bereit"

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bund-stellt-Geodaten-kostenfrei-bereit-1629289.html

Mögen sich die Länder dies als Vorbild nehmen …

Hamburg hat vor zwei Wochen das Transparenzgesetz beschlossen. Es wird 3 Monate nach seiner Verkündung, also so Mitte/Ende September, in Kraft treten und könnte uns zumindest WMS-Dienste mit Geo-Rasterdaten (auch DOP) bescheren. Ich bin gerade dabei, beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung genaueres in Erfahrung zu bringen.

Ebenfalls im September wird die AdV darüber beraten, ob und welche Geobasisdaten der Länder bundesweit als OpenData bereitgestellt werden. Die Entscheidung ist allerdings noch völlig offen.

Rennt jetzt bitte (noch) nicht die Türen der Bundesbehörden ein, denn das gänderte Geodatenzugangsgesetz muss noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und die betroffenen Behörden müssen sicherlich noch Handlungsanweisungen erarbeiten und umsetzen.

Auch wird man bestimmt bemerken, dass manche Geodaten des Bundes irgendwie Geodaten der Länder als Grundlage haben und somit unklar ist, wem jetzt eigentlich was gehört.

Ich denke, dass bis zur INTERGEO fast alles geklärt sein wird. Gleich am ersten Tag (09.10.2012) findet die 1. Nationale INSPIRE Konferenz statt. Dies ist natürlich eine ideale Plattform, um politische Enscheidungen, neue Versionen von Geoportalen oder evtl. auch OpenGeoData-Portale öffentlichkeitswirksam zu präsentieren oder zumindest anzukündigen.

Ich werde bei dieser Konferenz OSM in der Podiumsdiskussion Marktpotenzial - Kosten - Lizenzen - OpenData - PSI-Richtlinie vertreten.

verkehrte Welt…Schwarz-Gelb stellt Geodaten frei zur Verfügung. Von denen hätte ich eher ein Verbot von OSM erwartet. Die Grünen in BaWü, die Open Data im Wahlprogramm hatten und zusammen mit der SPD die Regierung stellen, verstehen unter Open (Geo)Data ein paar (fast) nutzlose Excel-Listen.
http://opendata.service-bw.de/Seiten/basisdatengeowissenschaften.aspx
Das einzig interessante in dem Open Data Portal ist mit “keine freie Lizenz” gekennzeichnet.
Vollkommen unverständlich, zumindest für mich, ist der Absatz
Die Sozialdemokraten und die Grünen enthielten sich. Vertreter beider Fraktionen hatten moniert, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger gefährdet werden könnte. Die Risiken, die mit der “massenhaften Auswertbarkeit” bereitgestellter geographischer Informationen verbunden seien, müssten gesetzlich abgefedert werden. Die Linke votierte gegen den Entwurf. Sie meinte, dass die auch einen Personenbezug enthaltenden Geodaten künftig jedem Interessenten überlassen werden könnten.
Also an Google verkaufen geht (habe ja alle Parteien als Regierungsparteien in einigen Bundesländern gemacht und die Daten waren ja mindestens teilweise Landesdaten). Aber freigeben?..nee, das geht nicht. Da der Bund keine Kataster oder ähnliche Daten hat, verstehe ich deren Argumente nichtmal

ich glaube, das liegt an zwei Sachen: a) Open und Geo ist “in” b) die Herrschaften haben keine Ahnung. Der Rest ist Politik und gehört hier eigentlich nicht hin.

Ich kann mit aber an eine Befragung unserer Abgeordneten im letzten Jahr erinnern; es ging irgendwie um den Rettungsschirm und sie wurden nach den Hintergründen gefragt. Es gab eigentlich nur zwei Antworten: “Ich kenne mich damit nicht so aus, aber ich bin dafür” oder “Ich kenne mich damit nicht so aus, aber ich bin dagegen”.

Gruss
Walter

das OpenGeoPortal BW ist von T-Systems auf ner Windows-Mühle realisiert und konnte anfangs nicht mal mit Deeplinks (bspw. sowas) umgehen(!!!) - wundert sich da noch irgendjemand über irgendwas?

Kann mir einer sagen was die “Geodaten mit Personenbezug” sein sollen, die so problematisch sein könnten?
Es werden ja keine Adressen/Steuernummern oä veröffentlicht…

Man kann ja für die Sache sein, aber weil das Gesetz schlecht ausgearbeitet ist gegen das Gesetz stimmen.
Aber die Politik dahinter ist hier nicht das Thema.

Stellt sich eher die Frage welche konkreten Auswirkungen (Nutzen) das für OSM hat.

@MoTabi

Auszüge aus dem LiKar (wem gehört Grundstück xy)

hier ist aufgelistet, was das Gesetz umfasst. Liest sich wie mein Wunschzettel
http://www.gesetze-im-internet.de/geozg/__4.html

Nur weiß ich nicht genau, welche Daten davon dem Bund wirklich gehören.

Deswegen gibt es ja ganz am Ende von $4 den Notausgang:
“(4) Verfügt die geodatenhaltende Stelle bezogen auf Geodaten und Geodatendienste nicht selbst über die Rechte an geistigem Eigentum, so bleiben diese Rechte von den Vorschriften dieses Gesetzes unberührt.”

Edbert (EvanE)

Vielleicht kannst Du hier im Thread die Ergebnisse bekannt geben. Bin sehr gespannt, wie die in Hamburg ihr Gesetz verstehen. Nach der Begründung soll das Vermessungsrecht als Spezialgesetz unberührt bleiben. Man kann das Gesetz selbst aber auch anders verstehen.

Eine vorläufige Interpretation seitens des Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung:

Alles, was Bürger oder Firmen bisher käuflich erwerben konnten, wird es gratis zur freien Verwendung geben mit folgenden Einschränkungen:

  • keine Koordinaten von Grenzpunkten. Die dürfen nach dem Vermessungsgesetz nur an fachkundige Vermessungsingenieure gegeben werden.

  • keine personenbezogene Daten von Grundstückseigentümern

  • Bei Luftbildern muss noch mit den Datenschützern geklärt werden, was eine unkritische Auflösung ist. Schon jetzt darf ein DOP10 nur für interne Zwecke verwendet und nicht verkauft werden. Dies ist für mich etwas wirklichkeitsfremd, da Aerowest bei den aktuellen Befliegungen 5 cm anbietet.

Nachtrag:
Ich habe gerade mit Herrn Dr. Menzel, dem Stellvertreter des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, telefoniert. Wie bereits im 23. Tätigkeitsbericht auf Seite 104 ff. erwähnt, wird DOP20 datenschutzrechtlich als unbedenklich angesehen.

Wenn es weitere Neuigkeiten gibt, melde ich mich wieder hier.

Vielen Dank für deine “Sturheit”, die Sache endlich ins Rollen zu kriegen!

Das Vermessungsgesetzt sperrt ja anscheinend die Freigabe von Grenzpunkten. Bei den wirklich kritischen Grenzpunkten handelt es sich wohl hauptsächlich um Grundstücksgrenzen. Diese erachte ich auch als “schützenswert”.
Wie sieht es da denn bei den - uns nun mal wirklich interessierenden - Administrativen Grenzen aus? Möglichst runter bis zu den Stadtteilen?

Gruss
Walter

Hallo Walter,

die administrativen Grenzen müssten eigentlich frei sein. Ich frage sicherheitshalber nochmal nach.

Grüße
Joachim

Die administrativen Grenzen von Hamburg werden verfügbar sein.

Hallo Joachim,
da du ja offensichtlich einen super heißen Draht zum zuständigen Amt hast, kannst du nicht mal anregen das sich die Hamburger mit den Hessen zusammensetzen und hier auch ein bischen Vorschub leisten?!
Die “Nordlichter” scheinen ja recht moderat und zugänglich zu sein. :slight_smile: Bei uns sieht das bisher leider noch anders aus. Ich selbst habe auch einen Kontakt zum “hessischen Amt”. Leider kann selbst die Mitarbeiterin dort nichts auf den richtigen Weg bringen, es wird noch nicht mal locker drüber gesprochen… :frowning:
Georg

Hallo Georg,

als “heissen Draht” möchte ich das nicht unbedingt bezeichnen, aber ich habe noch Kontakte aus dem Wettbewerb Apps für Deutschland. Damals wurde mein Ansinnen nach Mitnutzung der als “Open Data, aber nur für den Wettbewerb” bereitgestellten WMS-Dienste entsprechend der damaligen Rechtslage abgelehnt. Die Geodaten, die im Herbst zur allgemeinen freien Nutzung veröffentlicht werden, sind nur ein kleiner Teil von dem, was in Hamburg an sonstigen Daten und Akten bereitgestellt werden wird. Es ist der alleinige Verdienst des Bündnisses “Transparenz schafft Vertrauen” (http://www.transparenzgesetz.de/), welches durch außergewöhnliches Engagement dies in kürzester Zeit ermöglicht hat. Beim Chaosradio gibt es darüber eine Sendung mit Hintergrundinformationen, die als Podcast heruntergeladen werden kann.

Die Mitarbeiter aller Landesvermessungsämter haben ihre Handlungsanweisungen und müssen sich an diese halten, selbst wenn sie auch OSM-Fans sind und manchmal sogar selbst mappen. Der Präsident eines Amtes hat keinen allzugroßen Handlungsspielraum und muss sich an die Rahmenbedingungen der AdV und die Vorgaben des jeweiligen Ministeriums halten. Baden-Württemberg wird vermutlich noch irgendetwas an frei nutzbaren Geodaten bereitstellen, so dass es mit dem bereits bestehenden zaghaften Angebots Bayerns dann offene Geodaten von 3 Ländern geben wird. Wer noch nichts extra bereitstellt, wird natürlich die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen. Innerhalb der AdV wird wohl darüber diskutiert, evtl. bundesweit zumindest DOP80 bereitzustellen.

In Baden-Württemberg stehe ich in ständigem Kontakt mit dem parlamentarischen Berater des für OpenData zuständigen Fachabgeordneten der Landesregierung. Die Resonaz ist sehr positiv und es bleibt abzuwarten, wie sich alles entwickelt. Die Entscheidungen müssen auf politischer Ebene gefällt werden, damit die Landesvermessungsämter sie umsetzen und, falls notwendig, aus der Linie der AdV ausscheren können.

Momentan bleibt nur abzuwarten, wie sich bis zur INTERGEO alles entwickelt.

Grüße
Joachim

Hallo Joachim

Ich gehe davon aus, das mit DOP80 Orthofotos mit 80 cm Auflösung gemeint sind.
Das wäre ein echter Fortschritt vor allem weil es flächendeckend wäre.

Auf der anderen Seite entspricht das in etwa Z17. Wobei es dann die Frage ist, wie gut die Qualität in Hinsicht auf Lagegenauigkeit, Tonwertausgleich und Kontrast/Schärfe sein wird. Für gleisgenaues Mappen wird es wohl nicht reichen.

Mit den Bing 30cm Bildern (flächendeckend für Deutschland) wird es zum Ende des Jahres eine starke Konkurenz innerhalb OSM geben. Die Lagegenauigkeit wird man dann sehen müssen. Die Bild-Qualität sieht bei den neuen Bing-Bildern, soweit sie bereits verfügbar sind, recht gut aus (in Dresden reicht es für gleisgenaues Mappen).

Wie auch immer, es wäre ein guter Anfang.

PS: Klar wäre DOP40 besser, aber man kann/soll nicht zuviel erwarten.

Edbert (EvanE)

DOP80 entspräche etwa den 76 cm, die ich momentan bei Bing messe, also “GeoContent”-Qualität.
Der Vorteil wäre jedoch, dass bei den Länderdaten eine stetige Aktualisierung (in Bayern 3-jährlich) zu erhalten.
Bing hingegen wird nach 2012 HVA + “Standard Blocks” nochmals aktualiseren, was aber danach kommt, steht in den Sternen.

Wenn da mal nicht am Ende eine “StreetView-Verpixelungs-Diskussion” draus gestrickt wird.

OT: Schade das bei unseren Verwaltungen nicht mal wie bei den Griechen die Axt angesetzt wird.

Wenn denn schon die administrativen Grenzen von Hamburg etc. freigegeben werden sollen, wie sähe es denn dann mit den Postleitzahl-Bezirken innerhalb Hamburgs aus?

Dier fehlen nämlich noch in OSM. Ebenso innerstädtisch für Lübeck, Hannover, Wolfsburg und Magdeburg und Wismar.

Und nicht zu vergessen: die derzeit 587(!) fehlenden Gemeindegrenzen in bestimmten Landkreisen von Thüringen … siehe http://ags.misterboo.de und anderer Thread hier im Forum.