Um den Willen der Verwaltung zu erkunden, könnte man hier mal schauen, ob auf dem dort eigentlich nötigen Sackgassenschild ein Fortführungshnweis für Fußgänger UND Radfahrer drauf ist … Ansonsten ist’s knifflig, ob man das breeeeiiiten Gehweg betrachten will, wo man keine Verbotsschilder gegen Radler bräuchte, oder als eigenständigen Verkehrsweg … Erstere Interpretationsmöglichkeit scheitert aber eigentlich an der drauf zu laufenden Sackgasse … Bei letzterem wäre noch zu eriuieren, ob der Platz evtl. unter eine lokale Grünanlagenordnung fallen könnte, die auch Regelungen zur Zulässigkeit von Radverkehr dort drauf enthalten könnte … (Woher man eine solche als Durchreisender aber kennen sollte … Nun ja …)