Bordelle, Kondomautomaten, Swingerclubs, Strichertreffpunkte

Nach dieser Logik dürfte es hier in Deutschland kein internationales Google oder andere Internetsuchdienste geben.

Wie dem auch sei, auch dieser Fall ist mal wieder ein Exzelentes beispiel, wie unorganisiert OSM ist. Es fehlen verbindliche Standards und jede Woche eine neue Frage, wie man Hundekotbeutelspender und Standorte von Drogendealern in OSM korrekt einträgt.

Wie ich sehe, gibt es schon ein entsprechenden Tag für Hundescheißebeutelspender… :roll_eyes:

Nochmal, ich mache die Gesetze nicht und es ist auch nicht meine Logik. Im übrigen nutzt auch Google Filtertechniken. Und Google wird eine Lücke haben. Die haben ihren Hauptsitz und die Server nicht in Deutschland, demzufolge unterliegen die auch nicht deutschem Recht. Obwohl das Internet global ist, hat jedes Land seine eigenen Gesetze. In Arabischen Staaten und China ist sowas glaube sogar ganz verboten.

Fakt ist, verbreitest du als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ohne ausreichenden Schutz pornografische Inhalte, machst du dich in Deutschland strafbar. Da reicht der ein Link. Trägt einer nun strafrechtlich relevante Sachen in die DB ein, macht sich jeder deutsche Webmaster der diese, in welcher Form auch immer, verbreitet, strafbar. Ein Fest für Abmahner.

@R-Robert
Schick mir mal den URL Link per PN. Hätte das gerne gelesen, was der Zensurfinger zensiert hat.

Ja, interessiert mich auch!
Ist schon witzig, die Diskussion hier ob man einen Puff einträgt oder nicht…
Hier bei uns im Dorf haben wir keinen; der Pfarrer meint “Gottseidank”, mein Großvater meint “Schade”.
Aber wie so oft im Leben … man kann es keinem Recht machen

Ich frage mich nur, was das Spam-Problem hiermit eigentlich zu tun hat. Nur, weil wir legale Informationen aus diesem Gewerbe anbieten würden, wäre das Eintragen von illegalen Inhalten doch nicht leichter. Eine “relevante” URL kann man auch an eine Bäckerei hängen.

Das wir uns frühzeitig Grenzen ziehen und zwar bevor wir das Kind in den Brunnen fallen lassen. Anscheinend sind dir die möglichen Probleme nichtmal im Ansatz bewusst.

Der eine fängt an Parkplatztreffs einzutragen, der nächste riecht Lunte und hängt sein Portal zum Thema dran um Werbung dafür zu machen.

Und legal ist hier Ländersache. Wie schon geschrieben, kann der Betreiberlink einer Seite vom Bordell aus Amsterdam hier schon strafbar sein.

Du hast ausdrücklich Spammer erwähnt, und ich habe mich auch ausschließlich darauf bezogen, nicht auf wohlmeinende Mapper oder Einzeleintragungen. Spammer haben sich meiner Erfahrung nach noch selten von unpassendem Kontext abhalten lassen, und die gesetzliche Relevanz dürfte nicht davon abhängen, ob eine URL thematisch passend angebracht ist, oder?

Dass eine bestehende Eintragung jemanden “auf die Idee bringen” könnte, halte ich für wenig plausibel. Die Idee ist schließlich so originell nicht…

Was soll also unsere Richtlinie für solche Eintragungen sein? Nur das, was in jedem einzelnen Land der Erde erlaubt ist? Das betrifft ja durchaus auch politische und religiöse Inhalte und vermutlich noch viele weitere Themen (Drogen etc.).

Diese Haarspalterei ist doch vollkommen am Problem vorbei… Es geht um eventuell probelmatische Links, vollkommen egal wie und unter welchen Umständen die nun in OSM kommen. Ob durch Spam, Mapper oder den Nikolaus, vollkommen egal. Und noch ist keiner auf die Idee gekommen, ansonsten hätten wir bereits ein dickes Problem.

Wir haben dieses Gesetz und damit ein vielleicht ein Problem. Es ist strafbar soetwas zu ungeschützt zu verlinken und wenn ich nicht die Probleme aus der Vergangenheit kennen würde, wäre mir das ganze auch egal. Aber es wird verfolgt und ganze Kanzleien leben förmlich davon genau solche Sachen ausfindig zu machen und kostenpflichtig abzumahnen.

Wie soll die Richtiline aussehen? Kann ich dir nicht sagen. Nur sollte soetwas in die Karte kommen, URLs werden ausgewertet und dargestellt, lässt du jeden der die Karte mit diesen Informationen frei anbietet quasi in eine Falle laufen.

Die ganze Diskussion um Links ist am Problem vorbei, wenn du die Ursprungsfrage nochmal liest…

Ansonsten sehe ich nicht, was wir machen können. Außer natürlich der immer gültigen Vorgehensweise: Wenn jemand Copyrightverletzungen, Vandalismus oder eben unerwünschte Links entdeckt, wirft er sie raus oder ruft um Hilfe. Mit dem Problem muss etwa die Wikipedia ja auch klarkommen, das einzige was fehlt sind vernünftige Tools, die das Äquivalent zu einer Beobachtungsliste darstellen könnten (ITO-Mapper reagiert zu langsam und ignoriert Nicht-Ways).

Ich weis nicht wo hier das Problem mit der Strafbarkeit ist?

Pflege ich etwas in die Datenbank ein was strafbar laut den Gesetzen MEINES Landes ist dann war ich halt so doof.
Pflege ich etwas ein was laut den Gesetzen eines anderen Lands Strafbar ist (chinesische Militärstützpunkte etc…) dann sollte ich mir dessen bewusst sein und solche Länder zukünftig aus meiner Urlaubsplanung ausnehmen.
Binde ich einen Auschnitt von Openstreetmap in meine Webseite ein wo illegale inhalte gezeigt werden so dürfen das die Juristen klären ob und wieweit ich mich damit haftbar gemacht habe und wie weit ich das prüfen müsste…

Ich denke mal am meisten binden uns derzeit die Gesetze des Landes wo die Server stehen (der Anbieter sitzt) dadran sollten wir uns fürs erste orientieren.

Wenn du den Link einträgst dann spielst du erstmnal garkeine Rolle. Der Dumme ist derjenige der das ganze verbreitet.

Über Links usw. gibt es schon genügend Urteile. Und auch die Sache mit dem Serverstandort ist geklärt. Jeder der seinen Wohnsitz in DE hat ist an DE Recht gebunden. Da hilft es auch nicht auf einen Server in Timbuktu zu verweisen, spielt absolut keine Rolle. Genau aus diesem Grund sind alle dubiosen Dinger ins Ausland gewandert oder unterhalten beispielsweise eine Briefkasten Limited in England. Der Sitz des “Störers” ist der Punkt, nicht der Standort des Rechners.

Wer sich hier also an GB Recht orientiert hat da einen schönen Traum, mehr nicht.

GB ist für OSM ansich zuständig, soweit richtig. Bietest du die Karte aber auf deine Seite an und du bist Deutscher, bist du dafür verantwortlich und das im Rahmen der deutschen Gesetze.

Hallo Mirko,

uff - da haben wir ja viel Staub aufgewirbelt…

Danke dass Du das ansprichst! Selbstverständlich gilt: strafbare Inhalte sind in OSM verboten.
Ich sprach explizit von “etablierten” Institutionen - und meinte öffentlich anekannte und gesetzlich zugelassene.

Interessant ist die Frage, wie weltweite freie Projekte wie OSM mit Daten umgehen, die in einem Land verboten, im anderen erlaubt sind…
Beispielsweise stehen in der Schweiz einige Einrichtungen unter militärischer Geheimhaltungspflicht.
Was also, wenn ein nichtsahnender OSMer diese erfasst?
(aber das gehört in einen anderen Thread)

Gruss, Markus

Jeder, der Daten erfasst, ist für diese verantwortlich. Wenn geheime Örtlichkeiten öffentlich gemacht werden, muß sich der Mapper dafür verantworten. Ebenso verhält es sich mit der Veröffentlichung von illegalen Treffpunkten des horizontalen Gewerbes, da ich damit das “Geschäft” bekanntmache und unterstütze.

Es sollte sich jeder überlegen, was er mappt und veröffentlicht.

Gruß Matthias

Die Lösung des Spammerproblem ist doch ganz einfach: Was in der Datenbank (also dem eigentlichen OSM) steht ist egal, was auf der Karte angezeigt wird ist letztendlich entscheident.

Und hier sind die Renderer gefragt. Wenn die anzeige von Daten eines Renderers unserem gesetz wiedersprechen wird dieser halt in Deutschland verboten. Dafür gibt es dann andere Renderer die diese Gesetzeswiedrigen Inhalte nicht anzeigen und die sind in Deutschland dann erlaubt.

Denkbar ist es auch URL-Filter bei Renderern ein zu bauen, die genauso arbeiten wie entsprechende Filter in Firewalls. Beim rauslesen der URLs werden bestimmte URLs die auf Sperrlisten stehen (es gibt viele Dienste die solche Liste nach kategorien eingeteilt anbieten) einfach geblockt. Und gut ists.

Was machen wir denn mit den bösen Straßenstrichs, die die Kommune selber eingerichtet hat?
Da gibt es ja so zugewiesene Areale mit sogenannten “Verrichtungsboxen” wie das so schön im Amtsdeutsch heißt.

Und in Heerlen (NL) gibt es das auch, da werden die Freier beim Auffahren auf’s Gelände sogar gefilmt, damit bei Schichtende noch alle Prostituierte leben…

Einfach dieses Thema nicht mehr aufgreifen. Es gibt wichtigere Themen über die wir hier diskutieren müssen; wie z.B. die neue Lizenz.

Gruß

Volker

Sofern es sich um einen legalen Straßenstrich handelt - was bei einem durch die Kommune eingerichteten der Fall ist - amenity=street_prostitution. Ansonsten raus lassen.

Grüßle, detlef

Habe ich jetzt als amenity=swinger_club getagged.

In den USA gab es mal ein Projekt, wo Prostituierte für ihre Dienste werben konnten und Freier die Damen bewerten konnten. Das Projekt ist bei den Prostituierten und den Kunden sehr gut angekommen. Leider ist sowas in den USA sowie in vielen anderen Ländern illegal. Deswegen schlage ich vor, Bordelle als Pubs zu taggen und Straßenstrich und sowas aus dem Projekt ganz rauszulassen. Allerdings könnte man sich Gedanken machen über ein freies Projekt, das mit Openlayers OSM-Daten benutzt.

Wieso sollten wir solche Daten raus lassen nur weil es in den USA und einigen anderen Länern illegal ist? Die datenbank liegt nicht in den USA.
Bin jetzt zwar auch kein Fan davon, dass sich diese Szene bei OSM breit macht, weil sie halt leider doch für all zu agressive und nervige Werbung bekannt ist, aber solange es nicht missbraucht wird und nur ganz normale Geoinfornationen hinterlegt werden, haben die das gleiche Recht wie alle anderen auch sich dor ein zu tragen.
Zudem seh ich nichts illegales daran ein Bordell u.ä. ein zu tragen. Solange das in England nicht illegal ist, ist das doch egal.

Ist es nicht viel eher so, dass man Bordelle etc. nur in Ländern eintragen sollte, in denen sie legal sind? Also unabhängig davon wo die Datenbank steht, oder wo das ganze abrufbar ist. In Deutschland sind Bordelle legal, also kann man deutsche Bordelle auch eintragen. Genauso wie wir auch Coffeeshops in den Niederlanden eintragen können.