Bis zu welchem Abstand ist ein Radweg „straßenbegleitend“?

An der Peripherie von Nürnberg gibt es manchmal die Situation, dass ein baulich getrennter Radweg zunächst dicht an einer Straße verläuft (eindeutig bicycle=use_sidepath und cycleway=separate) und dann von der Straße wegschwenkt. Da frag ich mich immer was der maximale Abstand ist, bis zu dem ein Radweg straßenbegleitend ist und wie man diesen Übergang „straßenbegleitend → nicht mehr straßenbegleitend“ handhaben soll.
Erst cycleway=separate und dann cycleway=no reinschreiben kommt mir ein bisschen komisch vor, weil der Radweg ist ja nicht verschwunden, er ist halt nur z.B. 20m von der Straße weg statt vorher 3m.
Ein Beispiel das mir heute untergekommen ist, der Radweg südlich der Marienbergstraße:

Sobald zwischen dem Weg und Straße etwas ist (gras reicht), trage zeichne ich ihn seperat ein.

Ich vermute, dass es hier um die rechtliche Frage geht. Wenn nicht mehr “Straßenbegleitend” fällt auch die Nutzungspflicht weg was auch “use sidepath” hinfällig macht.

Ich denke es kommt darauf an, wann man das letzte Mal vom Radweg auf die Straße wechseln kann. Sobald es keine sinnvolle Möglichkeit mehr gibt, vom Radweg auf die Straße zu wechseln ist der Radweg vermutlich nicht mehr zur Straße gehörend, auch wenn er noch eine gewisse Distanz parallel zur Straße verläuft.

Ich würde also ab der Kreuzung vor der Verschwenkung `cycleway=no` setzen, nicht erst ab dem Punkt wo der Radweg abbiegt.

Wenn der Radweg aber nach kurzer Zeit wieder zur Straße zurück kommt, und auf der Straße zwischendrin keine Kreuzungen oder andere wichtige POIs sind, dann kann man aber vermutlich auch den etwas weiter weg verlaufenden Radweg die ganze Zeit als straßenbegleitend betrachten.

Ist halt so das lustige Spiel der Straßenverkehrsbehörde die Vorfahrt an den Kreuzungen für den Radweg aufzuheben - 10m wegschwenken und für die Radfahrer ein Z205 hinstellen ;)

Ja - ist ne schwierige frage. Defakto ist das mit dem cycleway=separate/no aber auch eher egal. Beides signalisiert für diesen Weg das eben kein Radweg vorhanden ist und von daher eher identisch.

Die Frage ist ja eher - Wann erlischt die Radwegebenutzungspflicht bei einem Z240 ff. an dem Radweg der dann ja auf der Fahrbahn zu einem bicycle=use_sidepath führen würde bzw - eben nicht mehr. Da gibt es doch bestimmt Urteile zu.

Ich meine gängige Urteile sprechen von “in der Regel weniger als 5m” wenn er als Straßenbegleitend gelten soll.

Flo

Die Quelle für die fünf Meter, bis zu denen ein paralleler Weg als straßenbegleitend betrachtet wird, ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu § 9 Rn. 4. Da geht es um Vorfahrtsregelungen. Ob das schon von der Rechtssprechung als Maßstab entwickelt wurde, bevor es in der VwV-StVO festgehalten wurde, weiß ich nicht.

Und die Folgefrage ist, was ändert sich, wenn keine Pflicht mehr besteht, aber es keine Alternative gibt?

Der Witz an der Stelle ist, dass die Benutzungsplicht sehr wahrscheinlich nicht mehr existiert, aber man praktisch keine andere Wahl hat, als weiterzufahren. Umkehren und die Straße benutzen geht nicht, weil man an der Stelle eben eine Radwegbenutzungsplicht hat. An der letzten Stelle, an der man irgendwie über den Schotterstreifen auf die Straße wechseln könnte, steht noch einmal ein R-F mit Richtungspfeil von der Straße weg - geht also auch nicht.
In der Sache ist es hier aber auch sehr theoretisch. Nur wenige Radfahrer würden auf Grund der dortigen Verkehrssituation (viel Verkehr) lieber die Straße als den ruhigen und fast gleich langen Weg im Park daneben benutzen. Ein durchgängiges use sidepath ist hier sicherlich angemessen.

wenn der Weg zuerst straßenbegleitend aussieht sich danach aber entfernt, dann ist er nicht benutzungspflichtig. Angemessen ist ein durchgängiges use_sidepath nur wenn es rechtlich so vorgeschrieben ist.

Habe es mir in proprietärem streetview angesehen und m.E. gibt es bis zur Verschwenkung einen benutzungspflichtigen Radweg und danach nicht mehr, auf die Straße kann man da problemlos wechseln:

wieso nicht?

Hi,

wie ist es mit der durchgezogenen Linie der Fahrbahnbegrenzung dürfen Radfahrer da drüber?

Grüße

Wenn der Radweg ein Z.205 “Vorfahrt Gewähren” bekommt, aber die in gleicher Richtung verlaufende Straße Vorfahrt hat, ist der Radweg eindeutig kein Teil der Straße mehr, dann gibt es also auch kein Fahrbahnbenutzungsverbot.

Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm Randnummer 68 betrachtet diesen Fall nicht, also wohl nicht.

Ich hatte bisher nicht die Gelegenheit, Node: ‪La Dolce Vita‬ (‪433299709‬) | OpenStreetMap zu diskutieren. Für mich ganz klarer Fall von “Straße hat keinen Radweg”. Die Polizei dürfte das vermutlich anders sehen. Aber noch hatte ich nicht das “Glück”, dass mich die Polizei dort rauszieht.

n.b.: Bis auf ein Stück Neubau nördlich davon, ist der Radweg hier ziemlich schmal und hat sehr viel (auch schnellen) Gegenverkehr und Überholer von hinten, dazu Fußgänger/Jogger die auch überholen müssen. Viele Kurven mit schlechter Sicht. In meinen Augen eine lebensgefährliche SItuation. Die Fahrbahn erscheint mir dort weitaus sicherer, gigantische Verkehrsbelastung hin oder her.

Vermutlich ja, denn Radfahrer dürfen rechts von der Fahrbahnbegrenzung fahren, d.h. die Fahrbahnbegrenzung überqueren, wenn nötig, siehe StVO § 2 (4):

Das ist hier aber der Fall.

Ab dem Punkt nicht mehr. Und ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass deswegen Radfahrer die Fahrbahnmarkierung überqueren dürfen, wenn es dem Radfahrer nötig erscheint - in beide Richtungen.

OT1: Ich frag mich wie viele Radfahrer deswegen schon überfahren wurden, weil sie aus Gewohnheit denken sie hätten Vorfahrt, wenn die begleitende Straße Vorfahrt hat. Umgekehrt das gleiche Spiel, regelmäßig winken mich Autofahrer rüber, obwohl sie eigentlich Vorfahrt haben. :thinking: :neutral_face:

Interessant, dass „separate“ oder „no“ bei cycleway egal ist, wieso wurde separate dann eingeführt?

OT2: Was ist mit „is_sidepath“? Irgendein Tool hat immer angemeckert, dass die „Führungsform“ unklar wäre und ich „is_sidepath“ eintragen soll. Für mich ist das doch das gleiche wie separate, bloß halt am Weg und nicht an der Straße. Ist is_sidepath auch mehr oder weniger egal?

Bzw. wenn es nicht egal ist, warum hat es keiner in den Wiki-Artikel „Radverkehrsanlagen kartieren“ geschrieben?

Das ist anscheinend komplizierter als ich gedacht habe. Die Argumentation „wenn es keine Möglichkeit gibt mit dem Rad auf die Straße einzubiegen, dann bleibt use_sidepath“ hätte für mich plausibel geklungen. Darüber besteht aber anscheinend keine Einigkeit.

use_sidepath setzen in Nürnberg ist aber sowieso Glückssache, weil die Radwegbeschilderung so „sparsam“ ist. Gefühlt nach jedem zweiten Knotenpunkt steht kein 237/239/240/241 Schild und ich steh da und frag mich „Hatten sie keinen Bock oder kein Geld da ein Schild hinzustellen und es gilt weiter das Schild des vorherigen Knotenpunktes? Oder soll die Benutzungspflicht aufgehoben werden?“.

Normalerweise gehe ich dann von Möglichkeit #1 aus. Wobei es #2 aber auch schon gab, dass Schilder absichtlich entfernt wurden, weil der Radweg unzumutbar bzw. zu schmal war.

Aus dem Grund will ich mich nicht zu sehr in dieses eine Wegstück reinsteigern.

Ich glaub ich lass es so wie es ist: Komplett ohne bicycle Tag, dann steht zumindest nichts falsches drin.

Und bei der ersten Hälfte mit cycleway:right=separate und bei der zweiten mit cycleway:both=no, aber überall mit sidewalk:right=separate. Aber das ist ja egal wie ich heute gelernt habe. :zany_face:

Das kannst du aber eben erst hinstellen wenn es kein Straßenbegleitender Radweg mehr ist. Sonst ist er eben Straßenbegleitend und damit hätte der Radweg ggfs Vorrang.

Deshalb ja die verschwenkung. Um dem Radweg den vorrang zu nehmen.

Sag du es mir.

Mapper bei OSM ergehen sich in tolle differenzierungen die am ende in der nutzung und auswertung der daten völlig irrelevant sind.

Ein paar beispiele:

  • Turn restrictions
    no_u_turn, no_left_turn, no_right_turn – Alles dasselbe. Das einzige was zählt ist das “no*” - Danach ist klar ich darf von Kante A über Knoten B nicht auf Kante C - Das right/left/u ist irrelevant.
  • Access restrictions
    no, private, permit - Alles dasselbe aus sicht des nutzers. Da du in der Navigations applikation nicht sagen kannst welche der 5 Mio Wege in OSM für dich als Nutzer “private” oder “permit” d.h. für welche der 5 Mio. Wege du ein Permit hast, ist ist es für das Routing irrelevant. Wird alles wie “no” behandelt.

Und es gibt tonnen von solchen dingen. Mapper überlegen sich bei einführung von tagging schemata nicht was man damit potentiell machen kann sondern nur was man noch alles an differenzierungen erfassen könnte.

Flo

Die Benutzungspflicht ist eine rechtliche Situation, eine Anordnung. Für OSM spielt hier keine Rolle, ob die Anordnung rechtmäßig ist oder nicht. Steht an einem parallel verlaufenden Radweg der Lolli, sollte OSM ein use_sidepath haben entweder bis zur nächsten Kreuzung oder halt wenn der Lolli aufgehoben wird.

OSM erfasst die Realität, die man vor Ort den Schildern entnehmen kann, nicht was laut irgendwelchen Paragraphen sein sollte.