Beim Datenschutzkrempel geht es m.E. schon um die Aufnahme.
Für Privatleute gilt diese europ. DSGVO aber eigentlich nicht (jedenfalls wird das bei Fotos erwähnt, Filme müsste ich nachschauen. Ebenso müsste ich beim Bundes-Datenschutzgesetz nachschauen, wenn das ab 25. Mai noch gelten sollte), also die Karlsruher Pyramide im Familienalbum ist weiterhin möglich und für die private Veröffentlichung bei FB etc. gilt weiterhin das Kunsturheberrechtsgesetz mit der Beiwerksregelung.
Ob aber OSM noch als rein privat zu betrachten ist … Eher nicht …