Videoüberwachungen von Öffentlichen Orten sind so ohne weiteres nicht erlaubt, deswegen bezweifle ich auch das du da von 2 Dutzend gefilmt wirst. Da gäbe es nur eine polizeilich angeordnete, die dann erst genehmigt werden muss und anschließend mit einer riesen Tafel veröffentlicht ist.
Ein privater darf mit einer Videoüberwachung keinen öffentlichen Raum filmen. Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Videoüberwachungen genehmigen lassen und werden im Datenschutzregister eingetragen.
Dies trifft dann auf die Bahnhöfe etc. zu, da steht beim Eingang das dieses Gebäude Videoüberwacht ist, wenn du nicht gefilmt werden willst darfst du nicht reingehen.
So schauts zumindes in Ö aus, war aber immer schon so…nix neues und auch gut so finde ich
sg