Wenn’s hart auf hart kommt, ja, siehe DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum:
Und dort ist dann auch noch die Rede von “Beiwerk” und Co. Aber die DSGVO “möchte” halt gerne (es so sehen), dass der Datenschutz der Person auf einem Bild höher wiegt, als das Recht des Aufnehmers, auch wenn er es nur privat macht und privat nutzt und auch nicht veröffentlicht … aber er könnte ja damit trotzdem machen was er möchte weil er es könnte und damit es erst gar nicht soweit kommt, kein Foto mehr von Personen, die nicht vorher gefragt wurden ;):lol:
Nachtrag: a propos Sehenswürdigkeiten fotografieren … du hast hoffentlich schon mitbekommen, dass das in anderen Länder auch nicht so ohne weiteres erlaubt ist? Weil die Sau wurde letztes Jahr schon durchs Web getrieben 