Keine Begründung, sondern Datenschutzrechtliche Grundlagen… auch wenn es keine praktische Rechtssprechung gibt, aber schon nur alleine das Anfertigen eines Bildes, und somit auch Videos, auf denen Personen zu erkennen sind, die du vorher nicht um Erlaubnis gefragt hast, soll demnächst verboten werden. … siehe all die andere DSVGO Threads der letzten zwei Wochen hier.