access=private sagt, dass auch Durchlaufen nicht erlaubt ist. Die Frage war nach einem Weg bei dem die Durchfahrt gesperrt ist. Das wäre vehicle=private sofern das auch für Fahrräder gilt bzw motor_vehicle=private wenn man durchradeln darf
Der Access-Tag beschreibt, zumindest laut Wiki-Definition, die Zugangsart, nicht die Besitzverhältnisse, aber…
ein access=private+foot=yes eigentlich das gleiche ist wie vehicle=private (wenn man jetzt Schneemobile etc beiseite läßt), geht das auch. Aber ich find ees trotzdem nicht gut, wenn man Besitzverhältnisse und Zugangsbeschränkungen in einem Tag verwurschtelt.
Das Besitzverhältniss privat" bedeutet eindeutig auch eine Zugangsbeschränkung (solange keine Grundstückslast eingetragen ist). Bei einem Privat-Grundstück/-Weg kann der Besitzer/Eigentümer allein darüber entscheiden, wem er welchen Zugang unter welchen Bedingungen gewährt. Daher ist access=private korrekt. Ausnahmen werden entsprechend ergänzt.
nein, dass ist nicht so. Keine Ahnung wie Du drauf kommst, dass private Straßen automatisch zugangsbeschränkt sind. Ich zitiere mal Wikipedia “Im Bebauungsplan kann für die Verkehrsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt werden, ob die betreffenden Wege und Straßen öffentlichen oder privaten Charakter haben sollen.”.
Also ist Dein “eindeutig” eindeutig falsch. Im Ausland befinden sich Autobahnen in Privatbesitz, ich glaube einige wenige (wichtige) Straßen in DE auch.
Der Besitzer/Eigentümer kann nicht immer frei darüber entscheiden, wem er welchen Zugang gewährt. Es mag in DE zwar üblich sein, aber nicht ausschliesslich. Im Ausland erst recht nicht.
Wie dem auch sei, Dein Vorschlag erstmal alles auszuschliessen (access=privat) und dann einzeln Zugänge zu erlauben (bspw foot=yes, evtl bicycle=yes etc) kommt eigentlich aufs gleiche raus wie (motor_)vehicle=private.
Mit ging es eigentlich nur darum, dass ein “access=private” bei einem Weg bei dem nur die Durchfahrt beschränkt ist, falsch ist. Daher klinke ich mich hier aus
Nach einiger Suche habe ich keinen besseren Faden gefunden. Bei mir geht es allerdings um eine Straße, die privat ist, jedoch auf eigene Gefahr hin benutzt werden darf.
…vorausgesetzt die Zusatztafel “Benutzung auf eigene Gefahr” hebt - wie üblich - das Fahrverbot auf. Die Kombination der beiden Zusatztafeln lässt allerdings verschiedene Interpretationen zu und ist von daher nicht sehr glücklich.
m. E. nein - heißt, dass das permissive auch gar nicht auf vehicle vererbt zu werden braucht.
Auf reinem Privatgrundstück dürfen keine STVO-Schilder verwendet werden.
Ich gehe daher von einem historisch bedingten öffentlichen Wegerecht, hier schon entsprechend eingeschränkt für die anliegende Land- und Forstwirtschaft, aus.
Ein Privat-Schild kann aber weder die Wegerechte an sich noch eine Einschränkung von öffentlichen Wegerechten aufheben, die durch STVO-Schilder angeordnet sind - es ist m. E. nur der Versuch, sich von etwaigen Sicherungspflichten bei den verbleibenden Wegerechten freizuhalten.
Zudem ist die Verwendung des Privat-Schildes zur Aufhebung der oberen Schilder auch in sich sinnlos - denn dafür würde das Privat-Schild alleine reichen - und die Aufhebung ist sicherlich nicht im Sinnes eines Privatbesitzers.
Den Zusatz Benutzung auf eigene Gefahr findet man immer öfter auch an Feldwegen mit ZE250 + Rad frei. Ich sehe darin, wie Du, nur eine Art Absicherung vor Regressansprüchen im Falle eines Unfalls. Insofern würde ich sogar auf das access=permissive verzichten.
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass sowas als AGB zu werten ist, und eine AGB kann die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen.