Ob Skobbler oder ein anderes Routing-Programm zeitabhängige
Einschränkungen auswertet erscheint mir fraglich.
Aber man kann ja hoffen.
Beim Test ist darauf zu achten, dass die von Skobbler verwendeten Daten
so aktuell sind, dass deine Änderungen dort sicher enthalten sind. Es ist
halt die Frage, wie oft die Routing-Informationen neu berechnet werden.
Wie auch immer es ist, bin ich gespannt auf das Ergebnis.
Mein Kumpel - war erst überhaupt nicht angetan von Skobbler, bzw. den OSM Daten…
Allerdings nachdem er es ausgetestet hatte um nach Hause zu kommen, sofort →
bei uns ist eine Übergangsbrücke gesperrt, die er normalerweise nutzen würde.
Bei Google Maps und Co. ist die natürlich noch offen - nicht so bei OSM (woran das wohl liegt? fg)
Auch das Routing mit Skobbler findet er genial - routet wirklich, wie er fahren würde - jetzt fehlen ihm nur noch die Blitzer
Soweit ich weis, sind in Deutschland Warngeräte vor Blitzanlagen verboten.
Wenn man mit so etwas erwischt wird, führt das zur Beschlagnahme des Warngerätes.
Ich frage mich, ob ein normales (Outdoor-)Navi - also kein gesetzlich beschlagnehmbares Spezialgerät auf Infrarot-/Radarbasis - auch zu den Warngeräten zählt, wenn die installierte Karte zusätzlich Blitzer-POIs ohne Warnfunktion enthält und diese Karte zudem austauschbar ist.
Naja…die Blitzer-POI’s für das Navi sind jedenfalls illegal. Das Problem ist aber der Nachweiß, dass man sowas verwendet hat. Steht ja schließlich nicht groß in rot auf dem Navi drauf Eine detailierte Kontrolle der Geräte (x Stecker und y Software) scheint auch aussichtslos.
Btw: Du kannst dich natürlich auch vor eventuellen Turnschuhen auf der Fahrbahn warnen lassen…
Der kritische Punkt in Deutschland ist die Warnfunktion bei Annäherung.
Wenn so etwas realisiert ist, spielt es keine Rolle ob das ein Gerät speziell
für diesen Zweck ist oder ein Handy/Navi. Das Gerät kann beschlagnahmt
werden. Strafbefehl / Bußgeld kommen zum ganzen Ärger noch dazu.
(Die Beweislageist bei Spezialgeräten natürlich einfacher.)
Wenn es keine Annäherungswarnung gibt, also nur die Standorte vermerkt
sind, ist es in Deutschland wohl erlaubt.
In anderen Ländern sieht das aber ggfs. völlig anders aus.
Disclaimer: Alles nach meinem Kenntnisstand ohne rechtliche Verbindlichkeit.