Beschränkung der Durchfahrt

Salve Leutz!

Habe mal wieder eine Frage:

Es gibt eine Strasse an einem Schulbereich, die werktags gesperrt ist von 7 bis 16 uhr für jeglichen Verkehr (PKW/LKW)

wie müsste ich das loggen?

Gruß,
Cadfael

Hallo Cadfael

hour_on/hour_off und day_on/day_off sind die Taggs, die du suchst.
(Siehe Map_Features)

PS: Es heißt Taggen nicht Loggen.

Edbert (EvanE)

Lach kommt davon das man vorher bei geocaching.com sich rumgetrieben hat… :wink:
Darüber bin ich überhaupt erst auf das OSM Projekt gekommen…

mmm, dann muß ich das so eintragen?

Access=Sa-Su 00:00-24:00
Access=mo-fr 16:01-6:59

Du brauchst dafür ein Bündel mit 5 Tags. Wenn du mit “jeglichem Verkehr” nur Kraftfahrzeuge meinst, lauten die richtigen Tags:

motor_vehicle=no
day_on=monday
day_off=friday
hour_on=07:00:00
hour_off=16:00:00

Sind auch Fahrräder gesperrt, musst du statt motor_vehicle=no das Tag vehicle=no nehmen. Mit access=no wären auch noch Fußgänger ausgesperrt.

Sonderfälle wie ein Feiertag an einem Mittwoch lassen sich mit diesem Schema nicht darstellen. Komplexere Fälle werden von Erweiterungen wie http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Proposed_features/Conditions_for_access_tags und http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Proposed_features/Extended_conditions_for_access_tags abgedeckt. Wenn du Lust hast, kannst du dir die mal genauer ansehen.

Geocacher? :smiley:

SUPER!!!

DAS ist genau die Antwort - die ich brauche…

Werde ich nachher eingeben und von Kumpel in wenigen Tagen Testen lassen, mit Skobbler…

:wink:

Gruß,
Cadfael

LOL - Yep - Erwischt…

So bin ich erst zu Openstreet Maps gekommen :wink:

Cachebox für Windows Mobile… einfach genial!

Hallo Cadfael

Ob Skobbler oder ein anderes Routing-Programm zeitabhängige
Einschränkungen auswertet erscheint mir fraglich.
Aber man kann ja hoffen.

Beim Test ist darauf zu achten, dass die von Skobbler verwendeten Daten
so aktuell sind, dass deine Änderungen dort sicher enthalten sind. Es ist
halt die Frage, wie oft die Routing-Informationen neu berechnet werden.

Wie auch immer es ist, bin ich gespannt auf das Ergebnis.

Edbert (EvanE)

Yep eben drum - Grund des Testes!

Mein Kumpel - war erst überhaupt nicht angetan von Skobbler, bzw. den OSM Daten…

Allerdings nachdem er es ausgetestet hatte um nach Hause zu kommen, sofort →
bei uns ist eine Übergangsbrücke gesperrt, die er normalerweise nutzen würde.
Bei Google Maps und Co. ist die natürlich noch offen - nicht so bei OSM (woran das wohl liegt? fg)

Auch das Routing mit Skobbler findet er genial - routet wirklich, wie er fahren würde - jetzt fehlen ihm nur noch die Blitzer :wink:

Soweit ich weis, sind in Deutschland Warngeräte vor Blitzanlagen verboten.
Wenn man mit so etwas erwischt wird, führt das zur Beschlagnahme des Warngerätes.

Das finde ich ein ziemlich teures Vergnügen.

Edbert (EvanE)

Nicht ganz, der Besitz und Verkauf ist legal, lediglich das Verwenden im Straßenverkehr ist verboten.

Damit hast du wahrscheinlich Recht.
Allerdings ist die Fähigkeit ohne die Verwendung irgendwie sinnlos.

Edbert (EvanE)

Ich frage mich, ob ein normales (Outdoor-)Navi - also kein gesetzlich beschlagnehmbares Spezialgerät auf Infrarot-/Radarbasis - auch zu den Warngeräten zählt, wenn die installierte Karte zusätzlich Blitzer-POIs ohne Warnfunktion enthält und diese Karte zudem austauschbar ist.

Naja…die Blitzer-POI’s für das Navi sind jedenfalls illegal. Das Problem ist aber der Nachweiß, dass man sowas verwendet hat. Steht ja schließlich nicht groß in rot auf dem Navi drauf :wink: Eine detailierte Kontrolle der Geräte (x Stecker und y Software) scheint auch aussichtslos.

Btw: Du kannst dich natürlich auch vor eventuellen Turnschuhen auf der Fahrbahn warnen lassen…

lol… ein turnschuhwarngerät???

lach…

aber sind wirklich normaler weise verboten… wobei es aber sogar ein tag dafür gibt, gell?

Naja, der Kumpel hat es halt im Navigon drinnen und liebt es nun mal :wink:

Ja, es gibt ein Tag dafür. Ist ja auch nicht verboten. Man darf es nur nicht verwenden.

Der kritische Punkt in Deutschland ist die Warnfunktion bei Annäherung.
Wenn so etwas realisiert ist, spielt es keine Rolle ob das ein Gerät speziell
für diesen Zweck ist oder ein Handy/Navi. Das Gerät kann beschlagnahmt
werden. Strafbefehl / Bußgeld kommen zum ganzen Ärger noch dazu.
(Die Beweislageist bei Spezialgeräten natürlich einfacher.)

Wenn es keine Annäherungswarnung gibt, also nur die Standorte vermerkt
sind, ist es in Deutschland wohl erlaubt.

In anderen Ländern sieht das aber ggfs. völlig anders aus.

Disclaimer: Alles nach meinem Kenntnisstand ohne rechtliche Verbindlichkeit.

Edbert (EvanE)