Bereitstellung von selbst erstellen Drohnen-Luftbildern

die Pfeile für “meinen” Bogen haben einen Saugnapf, aber niedrigfliegende Drohnen könnte man damit durchaus treffen.

Vielleicht wäre Lenkdrachen ein besseres Beispiel. Den kann man zwar lenken, aber so richtig präzise ist das nicht, da könnte man wirklich aus Versehen eine Drohne runterholen, wenn sie sich zu sehr nähert

Nein. Die Rede ist hier von Drohen mit einem Startgewicht <250g UND mit Video-/Fotokamera ausgestattet.

Das ist nicht richtig bzw. würde direkt mal eben gut 90% aller Drohnenfotos/Videos ausschließen.
Verboten ist das überfliegen und gleichzeitige Fotografieren/Videografieren von Grundstücken. Von Außerhalb darfst du natürlich schießen und Filmen was du willst - sonst würde es keine Drohnen zum kauf geben, wenn man dies nicht dürfte.

Siehe hier:

https://www.kopter-profi.de/component/content/article/137-ratgeber/neue-drohnen-gesetze-der-eu/728-details-zur-offenen-kategorie-open-category

Meine gehört zu A1 / C0:

Unbeteilige Personen (1:1 Regel) : übeflug erlaubt
Wongebiete: überflug erlaubt

D.h. noch nicht mal was mit Mindestabständen aktuell, wenn ich das richtig sehe

Und hier:
https://www.drohnen.de/37170/luftverkehrsordnung-2021/
“In der Kategorie A1 und A2 gibt es keinen Mindestabstand zu Wohngebieten.”

“Für den **Überflug **von Wohngrundstücken musste aber trotzdem das Einverständnis des Eigentümers vorliegen.” → ÜBERFLUG - nicht Vorbeiflug/Foto von Außen

Zu Strassen:

Abstand zu Verkehrswegen:

"Der Mindestabstand von 100 Metern darf auch unterschritten werden, wenn

  • ein Mindestabstand von 10 Metern immer gewahrt bleibt
  • und die 1:1 Regel angewandt wird. Dies bedeutet: Der seitliche Abstand muss mindestens so groß sein, wie die aktuelle Höhe. Bei 50 Metern Höhe darf man sich also bis auf 50 Meter nähern. Bei 20 Metern Höhe auf 20 Meter usw.
  • bei Schifffahrtswegen / Bundeswasserstraßen gilt es noch eine weitere Ausnahme: Diese dürfen in einer Höhe zwischen 100-120 Metern zügig überflogen werden, wenn keine Schiffe oder Schleusen / Einrichtungen etc. in der Nähe sind.

Du irrst dich völlig.

Ich gebe zu, dass im Volksmund verwendete “Satellitenbild” zur Verwirrung führen kann, aber alles was besser ist als 25/30 cm / Pixel nominale Auflösung ist stammt aus Befliegungen, sprich Flugzeug fliegt in niedrige Höhe, höher als eine Drohne dafür mit besserer Optik über dein Grundstück. Die ~30 cm von Satelliten gibt es auch erst seit 2014 (Regulierungsänderung in den USA), vorher war die Grenze noch deutlich höher und essentiell alles was brauchbar war war vom Flugzeug aus aufgenommen.

Eine Klage würde bedingen, dass irgendein schützenswertes Gut betroffen wird, sprich anstatt unscharfe Pixelhäufchen, tatsächlich Details erfasst werden könnten die nicht so oder so öffentlich sind, sprich anderes als ein etwas besserer Hausumriss. Da gibt es schon eine Grenze, die liegt aber eher bei 5 cm/pixel, nicht mit einer Hobbydrohne aus 100m Höhe machbar.

https://www.drohnen.de/14471/drohne-fliegen-im-wohngebiet/

Einfach den Gesetzestext lesen den ich oben verlinkt habe.

Falsches Argument.
Man kann auch Waffen kaufen, mit denen man Menschen erschießen kann. Man darf es trotzdem nicht. Außer man hat eine sehr explizite Situation (Polizei, Bundeswehr…).

Es gibt natürlich Menschen, die Drohnenfotos anfertigen dürfen. Zum Beispiel, weil Sie den Grundstückeseigentümer gefragt haben oder von ihm beauftragt wurden.
Und das berechtigte Interesse setzt natürlich ein gewisses Recht voraus. Man darf sein Hobby ausüben, Aber das Hobby (z. B. Schwimmen) darfst Du nicht ungefragt in Nachbars Swimmingpool ausleben. Da fehlt das “berechtigte” Interesse.

Wurde alles vorstehend schon geschrieben. Aber vielleicht nicht verständlich genug?

Stimmt, da hat man es natürlich am vollständigsten. Dort steht dann auch ganz klar, dass man ohne eine Genehmigung nicht über Wohngrundstücken fliegen darf, wenn die Drohne eine Kamera hat, denn Luftbilder für OpenStreetMap dürfte kein berechtigter Betriebszweck sein. Außerdem müssen Betroffene über die Aufnahmen informiert werden.

Man kann ja auch über der Straße auf 120m fliegen, dann ist das Problem mit der Genehmigung hinfällig
Dann hat man eine minimale Verzerrung drin, aber die sollte nicht gravierender sein als das was Luftbilder auch mal an Versatz haben
Oder man macht es in zwei Straßen, und dann nimmt man beide Bilder und mittelt die Verzerrung optisch raus wenn man sie in JOSM reinlegt