@efred: Ja. Langform:
StVO §3 (3)
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
- innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge … 50 km/h,
[…]"
In der Anlage 3 findet man dann bei Zeichen 310/311: “Die Ortstafel bestimmt: Hier beginnt/endet eine geschlossene Ortschaft.”