@efred: Ja. Langform:

StVO §3 (3)

"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge … 50 km/h,
    […]"

In der Anlage 3 findet man dann bei Zeichen 310/311: “Die Ortstafel bestimmt: Hier beginnt/endet eine geschlossene Ortschaft.”