Wie wird eigentlich festgelegt, welcher Bereich zu einer Ortschaft gehört in der man dann normalerweise 50 fahren muss? Für das Routing ist das ja recht wichtig.
Eine von openrouteservice berechnete Route läuft nämlich immer mitten durch die Stadt mit entsprechenden Ampeln, obwohl es eine bessere Route außerhalb gibt. Daher komm ich drauf, dass die Staft als solche vielleicht nicht begrenzt ist.
Sinnvollerweise sollten auch Straßen mit impliziter Geschwindigkeitsbegrenzung (also 50 innerorts) mit maxspeed=## getaggt werden. Es gibt zwar einige hier, die das ablehnen, aber es ist definitiv die Variante, die es Routingsoftware am leichtesten macht und ja auch nicht falsch.
Wenn der Bedarf oder Wunsch besteht, eine implizite Geschwindigkeitsbeschränkung von einer ausgeschilderten unterscheiden zu können, gibt es dafür die ergänzende Angabe source:maxspeed = *
Beispiele:
“source:maxspeed = DE:urban” wäre ein “innerorts” in Deutschland ohne zusätzliches Schild
“source:maxspeed = sign” wäre eine ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit (egal ob innerorts oder außerorts)
ist das in DE defintiv so? Wenn ja: danke für die Info… sehr gut zu wissen…
Hier in der CH ist das nicht der Fall. Da fängt der 50er-Bereich erst an, sobald das 50er-Schild steht… Klar, gesunder Menschenverstand gehört dazu und man muss die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Aber, wenn jetzt etwa 100 Meter nach einem Ortseingangs-Schild eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wird, und es war noch kein 50er-Schild zu sehen, so gilt noch immer 80. Bei solchen Orten, wenn man von der Gegenseite her kommt, ist dann aber auch schon ein , bevor das Ortsausgangs-Schild kommt.
Ja das ist so, ab Ortsschild gilt max. Tempo 50, wenn nicht gleichzeitig durch eine weitere Beschilderung etwas anderes vorgeschrieben ist.
Allerdings bin ich verwundert, daß dies in der Schweiz anders sein soll. Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit
Ich würde deshalb in der Schweiz in Städten automatisch Tempo 50 fahren.
StVO §3 (3)… ich könnte jetzt massenweise Fotos machen von , wo dann erst einige 100 m danach das Ortsausgangsschild kommt - und umgekehrt natürlich auch (Ortseingangsschild und erst einige 100 m danach das 50er-Schild)
In DE oder CH? In DE wäre es obsolet, kommt aber sicher hier und da mal vor. Fehlende Bebauung oder Grenznähe wären recht sinnvolle Gründe, im Zweifelsfalle halt “Schilda”…
danke für den Gesetzestext… ich war zu faul, diesen zu suchen
§22 Absatz 3 (Seite 13) und §50 Absatz 4 (Seite 27) beschreiben genau das, was ich meinte…