Bei anstehenden Baumaßnahmen wie z. B. dem Neubau von Straßen veröffentlicht die zuständige Behörde in der Regel eine Karte derselben. Ich bin mir unsicher, ob ich von der Karte abzeichnen darf, oder ob diese urheberrechtlich geschützt sind.
Konkret geht es um den Neubau der L 259 Ortsumgehung Rißtissen. Das Regierungspräsidium Tübingen veröffentlichte eine Ausführungsplanung, die aber laut dem Dokument von einem privaten Ingenieurbüro erstellt worden ist.
du willst ja nicht die Ausführungsplanung kopieren sondern wenn bei dem was du in osm einträgst Urheberrecht im Spiel sein sollte dann ginge es um die Entwurfsplanung. Solange man nur den Straßenverlauf aus dem Plan nimmt sollte es m.M.n. ok sein
IANAL, aber soweit ich weiß ist die Übernahme der exakten Lage (detailgetreues abzeichnen der Kurven, Radien, Lage vom Bauwerk etc.) nach UrhG nicht erlaubt.
Grob davon ableiten, dass die Straße mit ein paar Schwüngen an Rißtissen vorbei geht ist AFAIK in Ordnung.
Gemeinfrei ist (afaik) nur die Veröffentlichung an sich, also die reine Information, dass gebaut wird. Sobald es sich um eine Vervielfältigung eines anderen Werkes handelt, wird es unfrei. Wenn man das PDF als Hintergrundebene verwendet und den genauen Verlauf davon abzeichnet, dann ist das am Ende eine Vervielfältigung. Selbst die Farbe im PDF zu ändern, wäre urheberrechtlich geschützt.
Ich würde die Trasse grob einzeichnen. Besser ungenau, aber vorhanden, als gar nicht vorhanden. Sobald es freigegebene Luftbilder gibt, kann man nachbessern.
Und auch die Zahlenwerte (Breite des Bauwerks) können übernommen werden, da es sich dabei meist um gesetzliche Vorgaben handelt und keine planerischen, gestalterischen oder individuellen (künstlerischen) Entscheidungen.
Wenn sie geschützt wäre, dann geht das nicht. Aber warum sollte sie das sein?
die hat ja vermutlich auch ein Ingenieur entworfen. Wenn man den Verlauf nicht aus dem Ausführungsplan abmalen darf, dann ist er wohl irgendwie geschützt? Ich meinte ja, dass das Verbot des Kopierens sich nicht auf den Verlauf der Trasse bezieht…
Vielleicht ist auch die Ausnahme gegeben dass es sich trotz der Erstellung durch ein privates Ingenieursbüro um “andere amtliche Werke” handelt, “die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht” worden sind? Dann wäre die Lage noch klarer.
Dank mcliquid für deine Einschätzung. Das habe ich nun so gehandhabt. (Changeset)
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Heute ist Ostermontag. Da wird in BaWü garantiert nicht gearbeitet. Das Wetter ist gut! Ein guter Grund, sich Gummistiefel anzuziehen und einen Osterspaziergang entlang der Baustelle zu machen. Selbst da, wo noch nicht aktiv gebuddelt wird, werden wahrscheinlich schon die Markierungspfähle in den Boden gerammt sein.
Ach ja, und den GPS-Tracker nicht vergessen…