Im Prinzip ab Schild.
Kann ja bei Beginn der Ortslage vom freien Feld her vorkommen.

Wenn das Schild aus Platzgründen aber erst wenige Meter hinter der Straßenecke aufgestellt wurde, ist es mMn müßig, über die paar Meter zu diskutieren und sie in OSM getrennt auszuweisen. So genau ist weder ein GPS noch das Rendering von Straßen aus den Linienzügen in der OSM-DB.
Direkt falsch ist so ein Tagging nicht, aber ziemlich sinnfrei.
Man fährt ja auch nicht 2 m gegen die Einbahnstraße ein, weil dort erst das Schild steht. Ein eventuelles Gerichtsverfahren deswegen würde ich nicht riskieren.

Die Entfernungsangabe steht, wenn die Wirksamkeit danach beginnt, für davor (-2m ??) gibt es nichts.
Wenn das am Zonenschild stünde (ich bezweifle, dass das vorkommt), dann natürlich ab Wirksamkeit mappen, also ggf. teilen.