Es ging um: “für Gelump, das in Tempo-30-Zonen eigentlich nix zu suchen hat …”
Das Zonenschild steht “OSM-freundlich”, d.h. mit kaum way-Teilungsbedarf, aber eigentlichvöllig gesetzeswidrig, weil eine T30Z weder benutzungspflichtige Radwege, noch die div. Leitlinien etc. umfassen darf … Also eigentlichmüsste dort die T30Z 50 m vorher enden …