Be- und Endladen frei

dafür habe ich bisher nichts gefunden. Lieferverkehr ist nicht richtig, weil das Zeichen das Parken auf der Straße verbieten soll, nicht das befahren.

parking:lane:both=no_parking
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:parking:lane

parking:lane:both=no_parking klingt für mich eher nach dem üblichen Zeichen 286. Hier würde ich eher an parking:condition=* denken, aber es scheint keinen passenden Wert zu geben. Taginfo kennt den Wert no_loading, aber ich würde eher an loading denken.

http://taginfo.openstreetmap.org/keys/?key=parking%3Acondition%3Aboth

Und? Das Zeichen besagt doch genau das Gefragte: Halten zum Be- und Entladen ist zulässig (sofern das Ladegeschäft zügig durchgeführt wird).

Ich halte die von Mammi71 genannte Lösung für genau richtig.

–ks

wegavision hat leider nur von einem Zeichen geschrieben, dass das Parken verbietet, aber sonst nicht weiter erläutert. Da kommt nur 286 in Frage.

Der Mammi

Nachlesen hilft oft …
StVO Zeichen 286
1.
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2.
Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

So weit ich den Titel des Threads verstehe, geht es bei der Frage um dieses Zusatzschild bzw. wie dieses zu Mappen sei. Ob das nun als Zusatz zu 283 oder 286 dort steht, geht aus dem Eröffnungsbeitrag in der Tat nicht hervor.

Eben nicht, sondern…

…also dass man auch ohne Be- und Entladen dort bis zu 3 Minuten halten darf.

Wir können nur spekulieren was wegavision meint. Allerdings ist von einem Zeichen die Rede, dass das Parken verbieten soll, da steht nichts von Halteverbot und Zusatzzeichen. Und Parkverbot mit Zusatzzeichen ist doppeltgemoppelter Unsinn.

Ich bin vom Threadtitel ausgegangen, also verstehe ich die Frage so, dass es speziell um eine Ausnahme für das Be- und Entladen gehen soll, und nicht um ein “eingeschränktes Halteverbot”, das ja auch andere Ausnahmen erlaubt.

Eben. Deshalb bin ich ja auch davon ausgegangen, das es hier nicht um Zeichen 286 geht, weil man dann ja gar nicht das Be- und Entladen gesondert erlauben müsste, weil es ohnehin schon impliziert wäre.

Aber vielleicht kann wegavision das ja selbst beleuchten.

OSM Tags sind nun mal nicht 100% deckungsgleich mit den Schildern der deutschen StVO. Eine gewisse, auch international anwendbare, Abstraktion ist eben nötig. Und abstrahiert sehe ich sehr wenig Unterschied zwischen einem Haltverbot, in dem man aber doch be- und entladen darf und einem Parkverbot. Auch aus Anwendungssicht dürfte das für praktisch alle Fälle auf’s gleiche rauslaufen: Wenn ich einen Parkplatz suche, sollte ich da nicht hingelotst werden, fertig. Und für die wenigen Fälle, wo man’s eventuell brauchen könnte, kann man das Verkehrszeichen ja noch explizit dazumappen.