Ich hänge mich hier mal dran, ich hoffe, das ist nicht zu sehr off-topic.
Eigentlich wollte ich in BaWü (nicht mein Stammgebiet) nur einen Rechtschreibfehler beheben, dabei ist mir die wirklich gute Luftbildqualität in iD aufgefallen, habe mich geärgert, dass die noch nicht in JOSM angekommen ist und ein wenig im Rahmen meiner Möglichkeiten recherchiert. Bin dabei hier angekommen:
Das ist schon etwas merkwürdig.
Der BW-Eintrag wurde am 30. September aus dem Editor Layer Index entfernt:
Aber iD hat ihn dann dennoch am 2. Oktober, also zwei Tage später, in den Index aufgenommen:
Issue für iD wurde schon erstellt:
Inzwischen gibt es eine Erklärung:
Beim Editor Layer Index ist die Aktualisierung der imagery.json-Datei (welche iD dann verwendet) auf Grund einer anderen (fehlerhaften) Änderung im Editor Layer Index fehlgeschlagen:
Morgen gibt es dann eine neue iD-Version, welche den BW-Eintrag entfernt.
In Bayern werden jetzt keine DOP80-Luftbilder angezeigt, die man früher nutzen konnte.
(“Esri World Imagery” zeigte zwar oft das gleiche Bildmaterial, aber die Farben sehen komisch aus.)
Gibt es Pläne die Verhandlungen mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung wieder aufzunehmen? Wenn es mit dem alten Schreiben Probleme gab dann sollten diese durch weitere Verhandlungen doch zu lösen sein oder verstehe ich das falsch? Bayern steht leider im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern schlecht da und vor allem eine Parzellenkarte/Online Atlas wie 7 andere Bundesländer es haben wäre sehr nützlich.
Meines Wissens nach (und dank Discord Hilfe) sollten diese Layer für OSM erlaubt sein, wenn die BVV dem schriftlich (beispielsweiße mithilfe der Waiver-Vorlage) zustimmt.
Ja, ich kenne den Thread. Mein Forumpost bezieht sich auf den Blogpost vom 15.10.2024 und nicht das ältere vom 01.01.2023. Ausserdem scheinen die Daten welche damals freigegeben wurden nicht für OSM nutzbar zu sein (alle wurden aus dem Index entfernt mit der Begründung das die Lizenz nicht passt)
Du übergibst keine Ebene (LAYERS= ist leer und müsste by_dop20c lauten für DOP20).
Damit sollte es funktionieren: wms:https://geoservices.bayern.de/od/wms/dop/v1/dop20?language=ger&FORMAT=image/png&TRANSPARENT=TRUE&VERSION=1.1.1&SERVICE=WMS&REQUEST=GetMap&LAYERS=by_dop20c&STYLES=&SRS={proj}&WIDTH={width}&HEIGHT={height}&BBOX={bbox}
Möchte jemand mit mehr Kenntnis im Urheberrecht mir den Unterschied zwischen diesem (Bayern) und diesem (basemap.at) Schreiben erklären? Keines dieser beiden Schreiben nennt Section 2a5B. Ist das ein Klausel die im Österreichischen Urheberrecht wirkungslos ist?
Vor 2017 war CC BY 4.0 gar keine zulässige Lizenz für Daten in OSM. Im Laufe der Abklärungen dazu wurde klar, dass das alte Verständnis der Wirkungsweise wie die früheren CC BY Lizenzen wirken falsch war (wie im Blogpost beschrieben mit Input von CC), und deshalb auch für diese essentiell die gleiche Erklärungen eingeholt werden müssen.
Die zwei erwähnten Briefe scheinen auf das Verständnis von vor 2017 zu fussen, was leider mindestens unvollstänfig war.