Offenbar nicht, sonst wären die CC BY 4.0-Einträge nicht wieder entfernt worden.
Das Problem ist, dass zwar laut dem Schreiben für die Rechteinhaberin (BVV) die Namensnennung auf der Contributors-Seite ausreichend ist, aber dort eine Erklärung zur DRM-Klausel fehlt.
Alternativ wäre für Luftbilder auch diese Erklärung ausreichend (aber nicht für andere Geodaten):

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