Hallo,
wenn ein Gebiet mit landuse=construction gemappt ist, dann geht man doch davon aus, dass die Bauarbeiten daran entweder bereits begonnen haben und kurz davor stehen. Jetzt gibt es planungsrechtlich ja die Tatsache ein Gebiet in einen entsprechenden Planungszustand zu versetzen, Bebauungsplan nennt sich so etwas glaub ich.
Jedenfalls wurde bei uns ein Schulgelände vollständig in einen “Bebauungsplanzustand” versetzt (Schulbetrieb findet dort aktuell noch statt!), weil hier eine größere Kindertagesstätte gebaut werden soll. Mehr ist bisher nicht passiert. Ich habe das Gelände jetzt zusätzlich zu amenity=school mit landuse construction getaggt, allerdings kommt mir das schon komisch vor, so dass ich nicht weiß, ob das so richtig ist.
On the ground: amenity=school - wenn abgerissen wird passt dann landuse=construction.
Also nicht gleichzeitig.
Gibt es keinen Möglichkeit, schon jetzt zu kennzeichnen, dass sich zukünftig etwas an Nutzung/Bebauung ändern wird?
Angelehnt an highway=proposed habe ich mal ein künftiges Baugebiet mit landuse=proposed proposed=construction eingetragen.
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:end_date würde passen. Nicht im alten Kontext “ist schon weg, wir lassen aber den Primärtag und pappen nur end_date dran” sondern “ist dann voraussichtlich vorbei”.
Das würde ich mal so übernehmen.
In jedem Fall muss es ja weiter beobachtet werden (gepflegt) um es den jeweils geänderten Nutzungen anzupassen.
Ja, so würde ich auch landuse=construction definieren.
Es kommt darauf an, was das Gebiet derzeit ist. Wenn es vorher Acker/Wiese war und in ein Neubaugebiet umgewandelt werden soll, dann wird eine Baulandumlegung durchgeführt, d.h. der Flurstückszuschnitt wird so geändert, dass die Flurstücke auch baulich nutzbar sind. (Wenn der Bebauungsplan einen Grenzabstand von dre Metern vorschreibt, dann kann ich auf einem neun Meter breiten Flurstück nur eine Garage errichten)
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Flächen in einem Gebiet baulich genutzt werden dürfen. Entweder wird ein B-Plan im Rahmen einer Baulandumlegung aufgestellt oder, wenn nachträglich für schon bebaute Gebiete (wie die Kindertagesstätte in deinem Fall). Das Existieren eines B-Plans ist für uns aber irrelevant, solange vor Ort sich nichts ändert. Wenn der Landwirt seine Flächen noch zwei Jahre lang bewirtschaften darf, bevor die Bagger kommen und die Straßen angelegt werden (d.h. die “Erschließung” beginnt), dann wird das erst mit dem Anrollen der Bagger landuse=greenfield/construction.
Bei deinem Fall wird aus landuse=* erst dann landuse=construction, wenn die Schule abgerissen wird.
Viele Grüße
Michael
(der mal Bauleitplanung und Flurbereinigung im Bachelorstudium hören musste/durfte)
Ja, das ändere ich.
(Zu Deinem Klammerzusatz: Du armer…hatte damit selbst nur am Rande während meiner Ratstätigkeit zu tun…und nicht immer verstanden)
Streng genommen ist das nach Abbruch erst mal landuse=brownfield.
Erst bei Bauarbeiten für den Neubau wird das construction.
(Und landuse=greenfield habe ich noch nie verstanden, weil das ja keine Nutzungsart ist. Häufig ist die Nutzung bis auf weiteres einfach Acker/Wiese/Garten oder was auch immer.)
Bauerwartungsland? da wo man irgendwann mal bauen darf?
landuse vs. landcover
Bauerwatungsland ist weder das eine noch das andere.
Baßtölpel
dann fehlt uns ein Tagg
Bauerwartungsland sind Flächen, die bisher nicht bebaut sind und für die die Gemeinde im Flächennutzungsplan die Absicht ausgedrückt hat, dort in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren einen Bebauungsplan aufstellen zu wollen. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Verwaltung bindend (aber eine Satzung und somit gemeinfrei) und daher als Grundlage zum Mappen nur sehr eingeschränkt verwendbar. Man kann nicht einfach ein Bahngleis als “geplant” in OSM eintragen, bloß weil es dort eingetragen ist. Solche Planungen werden dort “nachrichtlich” [1] eingetragen und die Flächen somit von Bebauung freigehalten.
Wenn die Gemeinde eines Tages für eine Bauerwartungsfläche einen Bebauungsplan aufgestellt hat, dann wird die Fläche zum Rohbauland. Erst wenn die Fläche erschlossen ist (also Straße befahrbar, Kanalisation gelegt), spricht man von baureifem Land.
Nein, so schlimm war es nicht, diese juristischen Themen (zusammen mit Katasterrecht) waren eine schöne Abwechslung zu den technischen Fächern.
Viele Grüße
Michael
[1] Die Planung von Bahnstrecken unterliegt nicht der Hoheit der Gemeinde.
Ok, zurück zur Teilfrage:
Was ist greenfield?
Gruss
walter
Bauerwartungsland ist landläufig alles, was zukünftig Bauland werden soll.
Professionell gesehen ist das alles, was mit “hinreichender Sicherheit” in “absehbarer Zeit” (die Rechtsprechung geht hier von etwa sieben Jahren aus) durch “konkrete Tatsachen begründet” zu Bauland werden soll. Das heißt in D in der Praxis, dass z.B. ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan reicht für sich genommen nicht aus.
Wenn man so etwas wirklich erfassen will, dann wäre es mit proposed:landuse=residential/industrial wahrscheinlich am sinnvollsten erfassbar. Unter landuse=* sicher nicht, da man sonst das echte landuse nicht mehr erfassen kann.
Die fehlerhafte Nutzung des Taggs ist leider sehr verbreitet: Eine Baulücke ist kein Bauerwartungsland!
Wie erfasst in Berlin, und gerendert von mein ArcGIS Renderer: