Mueck
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Der Gotthardbasistunnel ist vermutlich höhentechnisch auch nicht abgesenkt, es wölbt sich nur ein unbedeutendes Bergchen drüber … 
Es wäre mir auch neu, dass die StVO irgendwas aussagt, was Brücke oder Tunnel ist. Es sind allenfalls Schlussfolgerungen drin, was zu tun ist, wenn jemand anderes definiert hat, das Objekt X sein ein Tunnel oder eine Brücke.
“Einhausungen” wie die der A3 bei Aschebersch, äh, Aschaffenburg, gelten rechtlich übrigens auch als Tunnel (Fluchtwege etc.), ohne dass man sich da durch irgendwas durchgebuddelt hätte.