SimonPoole
(Simon Poole)
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Es gibt kein “Urheberrecht” an Daten.
Es gibt in der EU ein “Sui Generis” Datenbankrecht, dass gewisse Eigenschaften des Urheberrecht (für kreative Werke) hat, aber andere auch nicht. Des weiteren gibt es in der UK die “sweat of the brow” Lehre die eventuell greifen könnte. In beiden Fällen müssten die Daten überhaupt im jeweiligen Gebiet veröffentlicht werden, und im Fall des Sui Generis Datenbankrecht, muss das durch eine in der Union ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen.
Auch wenn man stipulieren würde, dass Unionsbürger durch die Nutzung der OSM API ihre Edits persönlich veröffentlichen (im Gegensatz dazu, dass die Daten von der OSMF veröffentlicht werden, was vermutlich eher der Fall ist), müssten die Edits für sich gestellt die Bedingungen für den Sui Generis Datenbankschutz erfüllen, was wiederum eher nicht der Fall sein dürfte.
tl;dr wenn es überhaupt individuelle Rechte an den OSM Beiträgen gibt dann beschränken sie sich auf nur ein Teil der OSM-Beitragende, und auch die müssten eher hohe juristische Hürden überwinden um die geltend zu machen.
Ob die Nutzer eine Lizenz haben entscheidest aber nicht du, und ob ein wörtliche Auslegung eines spezifischen Teils des ODbL vor Gericht bestand hätte weiss niemand. Es geht ja nicht darum, dass der Quellenhinweis komplett fehlt, sondern um eine andere Interpretation der Lizenzbedingungen bezüglich der Platzierung.
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