Bahnübergänge (Straße - Schiene)

Für die Straßenbahnkreuzungen gibt es jetzt neuerdings (seit 2019 dokumentiert) auch
railway=tram_level_crossing

Aber mal ne ganz ernsthafte Frage: wozu braucht es ein solches Tag?
Dass es sich um eine niveaugleiche Kreuzung einer Straße/Weg mit einem Straßenbahngleis handelt ergibt sich doch bereits zwingend daraus, dass ein way highway=* und ein railway=tram, beide ohne oder mit gleichem layer=*, sich einen gemeinsamen Punkt teilen. Das gleiche auch bei railway=level_crossing.

Welche Zusatzinformation bietet eigentlich das *level_crossing?

es gibt keine Grenze. Was eingetragen wird, und wie es beschrieben wird, entscheiden die einzelnen Mapper. Die Folge ist nicht unbedingt, dass man jedes Attribut an jedem Element findet, oder dass es auf lange Sicht dahin kommen wird (wobei solche Anwendungen wie StreetComplete sicherlich nicht bremsend wirken :slight_smile: und ich sehe viele damit Beitragende in meiner Gegend, die App scheint einen Nerv getroffen zu haben), allerdings werden es sicherlich ständig mehr Attribute und da man anders nicht bestätigen kann, dass man ein bestimmtes Objekt “gecheckt” hat, wird es wohl auch immer mehr Eigenschaft=no geben. Zumal die teils proklamierten “defaults” länderübergreifend in sehr vielen Fällen abweichen, und es sogar selbst innerhalb eines Landes in unterschiedlichen Gegenden öfters andere “Defaults” geben sollte (gibt), Standardbeispiel sind die vielfachen Unterschiede zwischen dem ländlichen Raum und den urbanisierten Gegenden. Ein System mit formalen Defaults wird schnell ziemlich komplex, wenn wir es einfach halten wollen ist explizites Tagging vermutlich besser (zu viele tags machen ein Objekt unübersichtlich, da stimme ich zu).

Streng nach der Definition dort würde es das hier diskutierte Problem lösen, denn besonders die deutsche Seite (aber eig. auch schon die engl.) behält den Straßenbahnkreuzungen MIT Andreaskreuz das alte railway=level_crossing vor, also dürfte railway=tram_level_crossing künftig nur bei andreaskreuzlosen Straßenbahnkreuzungen vorkommen, die ohne Andreskreuz nicht den glaub § 19 StVO unterliegen …

Ich finde es verständlich, wenn ein highway-Router (wohl in der Regel) railway=* schon beim Extrakt der Daten ignoriert - damit hat er ja auch nichts zu tun.
Er benötigt aber die Information “Schienenverkehr kreuzt” an dem Punkt auf seinem highway.
Klar kann man das wieder auf eine Vorabverarbeitung aller Daten auslagern …

Was dann wieder keiner richtig gelesen hat und frei weg alle Kreuzungen von Straba und Straße damit mappt (vermutlich frei vom Sessel weg), so wie hier

Ahh, das ist interessant. Es gibt nämlich eine Regelung in der StVO, die die meisten, die nicht häufig mit Straßenbahnen im Straßenverkehr zu tun haben, nicht mehr kennen.
Schienenfahrzeuge, die in der Mitte einer Straße fahren, haben beim Rechtsabbiegen gegenüber den Straßenfahrzeuge vorrang. Also ähnlich der Regel mit dem Andreaskreuz, halt ohne eine Beschilderung. Also hat railway=tram_level_crossing auch für Router einen Sinn. Ob sie das machen steht auf einem anderen Blatt.

Aus welchem § soll sich das ergeben?
M.E. kennt die west- und gesamtdeutsche StVO keine solche Regel (im Gegensatz zur ehem. Ost-StVO, die wohl mehr Rechte für die Tram drin stehen hatte …)

§ 2 Abs. 3 StVO

die Trams zeigen das auch manchmal durch Gebimmel an :wink:

Und wenn das nicht reicht, schieben sie Dich einfach zur Seite. :smiley:
Deshalb hat man in den 80er im Ruhrgebiet auch viele Straßenbahnen unter die Erde verlegt. Aber auch da sind die Straßenbahnen nicht sicher
:stuck_out_tongue:

Eine abbiegende Bahn folgt nicht der Längsrichtung. Soll sie beim Abbiegen Vorrang haben, muss man das per Andreaskreuz oder Ampel regeln.
Woanders gefunden:

Gibt es dazu ein rechtskräftiges Gerichtsurteil? Innerhalb von 10 Jahren sollte es das doch geben? Schreiben kann sowas nämlich jeder. Ob das dann gerichtsfest ist, muss sich dann erst einmal zeigen.

Müsste man weiter recherchieren in den genannten Quellen und aktuelleren Kommentaren.
“amtl Begr” verweist aber höchstwahrscheinlich darauf, dass dazu was in einer STVO-Änderung steht. Üblicherweise wird jede StVÖ-Änderung vom Gesetzgeber begründet und üblicherweise greift die Rechtsprechung darauf auch gerne zurück, um den Willen des Gesetzgebers bei Zweifeln zu ergründen. Dann wird es eher keine davon abweichenden Urteile geben.
Die nachfolgenden Verweise sind welche zu jurist. Fachzeitschriften. In den Artikeln können natürlich auch Urteile besprochen werden.
Sehe gerade, im anderem Forum ging’s noch weiter:

Die Rechtslage war also bis 1971 anders, wurde dann geändert und aus der Begründung scheint sich zu ergeben, dass die beim Lesen des § 9 von einigen vermutete Regelungslücke keine ist.
In der DDR war bis zur Wiedervereinigung der StVOs die Rechtslage wohl noch länger anders und ind .at und .ch ist sie es evtl. heute noch … Aber hier in Schland muss die abbiegende Tram warten …