Korrekt! Im Nationalpark Eifel, gilt ein grundsätzliches Betretungsverbot außerhalb der markierten Wege (Nationalpark). Im Hohen Venn ist es ähnlich, wenngleich die Belgier so etwas wie Nationalpark nicht haben: Dort sind manche Wege mit einem Verbotsschild versehen oder haben eine einfache “Holzschranke”. Diese Wege dürfen überhaupt nicht betreten werden. Sie werden nur während Treibjagden und für den Förster selber, bzw. die Waldarbeiter benutzt. Andere Wege sind zum Beispiel nur für Fussgänger erlaubt oder nur für Fussgänger wenn keine roten Fahnen gesetzt sind (wie taggt man so etwas?) oder sie sind für Fussgänger und Fahrradfahrer frei. Im Winter gibt es dann noch Beschränkungen für Skilangläufer. Generell gilt auch: Hunde nur angeleint auf den “normalen” Wegen, an den Wegen die nur erlaubt sind wenn keine roten Fahnen gesetzt sind gilt ein generelles Hundeverbot. Rote Fahnen werden gesetzt währen der Brutzeit bestimmter Vögel und bei Brandgefahr, seltener im Winter bei sehr viel Schnee. Dann gibt es noch C-Zonen die nur in Begleitung eines staatlich geprüften Wanderführers betreten werden dürfen. Also alles ziemlich kompliziert für OSM abzubilden.