Deutsche Landesgestze regeln was in Deutschland gilt. Hier handelt es sich aber um einen belgischen Wald (im deutsch-belgischen Grenzgebiet). Die Wege sind definitiv für Fußgänger verboten. Ist an einigen Stellen auch so ausgeschildert. In Belgien ist der Naturschutz deutlich strenger und die Förster haben Polizeibefugnisse. Für Zuwiederhandlungen gibt es relativ hohe Bußgelder.
Gruß
unixasket
(wohne 500 m von der Grenze)