Automatisierte IndoorMaps

Hallo,

ich habe zur Zeit ein Projekt an der Uni, in dem ein Parser für Fluchtpläne im SVG-Format geschrieben werden soll. Die Fluchtpläne sollen automatisiert in OSM eingefügt werden. Ich bin zur Zeit noch in der Konzeptionsphase und ich lese im Forum des Öfteren von Automation.
Wie genau greife ich denn auf die OSM-Datenbank zu? Muss ich das über JOSM machen? Ich finde nur graphische UIs zur manuellen Modifizierung, aber keine Programmierschnittstelle. Ich möchte quasi “eine Wand von Punkt 1 nach Punkt 2” automatisch zeichnen lassen, wenn die Info in der SVG enthalten ist.
Ich wäre sehr dankbar über eure Antworten. :slight_smile:

Wichtig ist auch zu sagen, dass kein Fluchtplan tatsächlich in OSM eingefügt werden soll. Es soll nur der Parser entwickelt werden und Pläne zum Test geparst werden (nicht dauerhaft), um die OSM Datenbank nicht zu verändern. Die Fluchtpläne sind fakultätseigen.

Beste Grüße
Richeeyyy

Es gibt hier einen API wrapper in python, der aber immer mit einer OSM-Gegenstelle reden will (im Zweifelsfall nimmst Du eben den dev-Server): https://github.com/metaodi/osmapi .

Die eigentliche API ist hier beschrieben: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/API_v0.6

Blöde Frage, aber da ich selbst schon die Idee hatte…

Ich bin ja oft sehr kreativ was die Interprätation des regelkonformen Umgang mit Lizenzen angeht, aber “abparsen”? Da sehe ich Probleme. Weiß denn jemand zufällig unter welcher Lizenz Fluchtpläne stehen? Oder sind die gar sowas ähnliches wie “public_domain”, weil sie ja für die “Öffentlichkeit” gemacht sind? Das wäre nämlich in der Tat eine super Quelle für Indoormaps. Nur weil man weiß wem die gehören, weiß man ja noch nicht was man alles damit machen darf.

Zweites Problem ist natürlich das Hausrecht und die Frage ob man die Pläne überhaupt abfotografieren darf.

So einfach wird das Thema leider gar nicht sein und ich wäre vorsichtig solche Daten ungeprüft in die OSM zu übernehmen.

Meines Wissens stehen die Fluchtpläne immer unter Copyright. Zumindest bei uns im Unternehmen. Selbst abfotografieren dürfte dagegen verstoßen, parsen erst recht.

Nur wenn sie selbst erstellt sind oder der Ersteller dass Recht einräumt dürfte das realistisch sein.

@Richeeyyy: Brauchst du Zugriff auf bestehende OSM-Daten? Falls nicht, wäre es vielleicht eine Option, eine Software zu schreiben, die nur die SVG-Pläne ins OSM-XML-Dateiformat konvertiert. Die Neuheit liegt ja vermutlich eher im Parsen der SVGs und im Übersetzen ins OSM-Datenmodell; das Hochladen von Daten über die OSM-API ist schließlich mehr oder weniger ein gelöstes Problem. (Und im hypothetischen realen Einsatz wären ohnehin die OSM-Richtlinien für automatisierte Edits bzw. Importe zu beachten, so dass höchstwahrscheinlich jemand vor dem Hochladen noch mal drüberschauen sollte, um Überschneidungen mit in OSM bereits vorhandenen Daten zu bereinigen.) Dann hast du auch nicht das Problem, eine Testinstanz der API zu brauchen, sondern kannst komplett lokal arbeiten und testen.

Was die Urheberrechtsfrage angeht, würde ich intuitiv auch davon ausgehen, dass das Abzeichnen von Fluchtwegsplänen für OSM nicht zulässig ist. Leider, da sie sonst perfekt fürs Indoor-Mapping wären! Da man an ordentliche SVG-Vektorgrafiken aber nicht so einfach durch Abfotografieren rankommt, gehe ich mal davon aus, dass es bei Richeeyyys Projekt irgendeine Art von Kooperation mit dem Architekten oder Bauherren gibt, der die digitalen Originalpläne hat? Und solange nicht in die echte OSM-Datenbank hochgeladen wird, haben wir ja ohnehin noch kein Problem.

Es gibt wohl ein JOSM Plugin ImportVec für SVG. Gefunden in SVG to OSM?).

Evtl. auch noch im internationalen Indoor mapping Forum fragen?

Sofern die, wie im OP beschrieben, nicht nach OSM reinkommen, ist die Lizenz wahrscheinlich ziemlich egal.

Wenn man das aber auf eine OT/OSM-theoretische Ebene zieht, dann wird’s eher kompliziert.
Meine Meinung:

  • Die Pläne hängen öffentlich aus
  • die Pläne sind explizit für die Öffentlichkeit bestimmt
  • die Pläne sind nicht nur für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern zwingend für alle und jeden erreichbar zu machen

Daraus folgt für mich: Die Pläne können kein Copyright im herkömmlichen Sinne haben, weil sie ein Problem regeln sollen, was in jedem Falle allen Beteiligten/Betroffenen eine Möglichkeit geben sollen, ihr Leben zu retten. Ein Copyright schliesst diese Möglichkeit in relativ vielen Fällen aus.
Kontra: Ein Terrorist oder wer auch immer könnte diese (OSM-)Daten nun nutzen um sämtliche Fluchtmöglichkeiten zu priorisieren. Das ist aber Murks, weil der das auch so kann.

Solche Fluchtpläne stehen unter Copyright des Erstellers. Als Gebäudeeigentümer bekommt man noch nicht einmal die Rohdaten. Und der Gebäudeeigentümer, der richtig viel Geld für die Erstellung dieser Pläne gezahlt hat, wird mit Sicherheit auch nicht “very amused” sein, wenn diese Pläne in OSM abgepinselt werden.

– snip, entfällt –

**Weder **geht es um automatische Edits an der OSM-DB, **noch **sind Lizenzen ein Problem, denn es sind eigene Daten!

rant Lest ihr denn nur quer und springt auf Schlüsselwörter hin sofort zur Antwort? /rant

Ich finde die Idee ein XSLT zu schreiben, das aus dem SVG ein OSM-XML macht interessant.

so ein Blödsinn. Der Ersteller wurde dafür bezahlt, die Pläne wie auch die Rohdaten sind Eigentum und damit Rechteinhaber (sofern ausreichende Schöpfungshöhe) des Auftraggebers, meist des Gebäudeeigentümers. Der kann die Pläne so oft vervielfältigen und ändern wie er möchte und braucht.

Die mir zur Verfügung gestellten Fluchtpläne in SVG wurden vom Lehrstuhl erstellt und dürfen für meine Zwecke verwendet werden. Es handelt sich um drei Fluchtpläne von Universitätsgebäuden.
Danke schonmal für die vielen guten Vorschläge! Das hilft mir sehr. :slight_smile:

  1. Woher hast Du die Informationen, dass dies nicht so ist, wie ich es geschrieben habe? Ich habe selbst schon von Gebäudeeigentümerseite an der Erstellung solcher Pläne mitgewirkt und spreche daher aus Erfahrung.
  2. Woher nimmst Du die Frechheit, Dir einen solch aggressiven Ton in einer sachlichen Diskussion anzumaßen?
  3. Mit dem letzten Post von Richeeyyy sind alle Rechtefragen zu seinem speziellen Thema geklärt.

Dann sind meine Erfahrungen andere: in meinem Büroschrank stehen die Revisionsordner mit den Fluchtplänen einschließlich der CD mit sämtlichen Plänen als *.dwg und *.dxf. Der Grundstückseigentümer muss schon aus gesetzlichen Gründen heraus das Recht haben, Fluchtpläne zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und erforderlichenfalls zu ändern, ohne zeitlebens an den ursprünglichen Ersteller gebunden zu sein.
Ich möchte betonen, dass dies im Vertragsverhältnis Ersteller und Gebäudeeigentümer gilt. Das heißt ja nicht dass es gemeinfrei ist.
Ich vertrete sogar die Meinung, dass der Flucht- und Rettungsplan selbst keine eigene Schöpfungshöhe erreicht und daher nicht urheberrechtlich schützbar ist. Die Darstellung und der Inhalt folgt zwingend aus gesetzlichen Vorschriften. Anders aber bei den zugrundeliegenden Grundrissplänen, die können grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegen.

wobei Richeeyyy bereits im Eingangsposting schrieb, dass die Pläne fakultätseigen sind und er ein Projekt an der Uni bearbeitet. Zudem war von Beginn an keine Weitergabe oder Veröffentlichung geplant. Die Rechtefragen war eigentlich von Beginn weitgehend klar.

das auf die Sache bezogene “Blödsinn” ist eine genauso durch das Grundgesetz gedeckte freie Meinungsäußerung wie ein auf die Person bezogenes “Frechheit”.

Das OSM-Forum sollte nach meiner Meinung keine Plattform zum Ausloten der Grenzen von Meinungsfreiheit sein.
“Blödsinn” und “Frechheit” sind meines Erachtens keine sachbezogenen Begriffe.
Das muss nicht sein.

Insoweit “Blödsinn” als unsachlicher Begriff empfunden wird entschuldige ich mich hiermit. In der Sache halte ich die geäußerte Meinung weiterhin für falsch, hierfür lassen sich auch andere Formulierungen verwenden. Begründung siehe vorstehend.