Mueck
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Verbotsschilder stehen idR dort, wo es rein optisch nicht zu unterscheiden ist (grade1-track contra service/unclass.) oder dusselige Autler es nicht kapieren wollen, dass die Huckelpiste ein Feldweg ist …
Im Prinzip ist es in den meisten Bundesländern genau definiert, dass Kfz auf Feld- und Waldwegen nix zu suchen haben.
Zumind. bei Wäldern ist mWn das Betretungsrecht (incl. Fuß/Rad) flächendeckend definiert. Ob es bei Feldwegen außerhalb von Wäldern auch flächendeckend geregelt ist, weiß ich aber nicht auswendig. Ich meine aber, irgendwo im Wiki wurde eine Sammlung der zuständigen Gesetze angefangen.