Außengelände von Kindertagesstätte

Sollte man die Außengelände von Kindergärten und Kindertagesstätten als Spielplatz/Playground vermerken?

Hintergrund: Wenn man nach einem Spielplatz sucht, dann kommen diese Außengelände als Ergebnis. Doch der Spielplatz ist umzäunt und nicht zugänglich. Vielleicht hat der Mapper sogar eingetragen, dass der Zugang privat ist, oft aber auch nicht. Das Ergebnis: Der Renderer zeigt einen Spielplatz an. Dann läuft man mit dem Kind hin und stellt fest “Das ist ja gar kein Spielplatz”. Resultat: Kind heult.

Das gleiche gilt ja auch für Spielplätze in Privatgärten mit Rutsche und Schaukel. Freunde von mir haben für ihr Kind während der Coronazeit einen Kletterturm mit Rutsche, Kletterwand, 20 Meter Seilrutsche, Sandkasten usw. gebaut. Kann mit den meisten Spielplätzen mithalten. Trägt man sowas ein als playground, access=private?

Zu einem Spielplatz gehört in der deutschen Umgangssprache ja eigentlich, dass dieses Gelände öffentlich zugänglich ist.

Für mich ist es nur ein Spielplatz im Sinne von OSM, wenn es öffentlich zugänglich/nutzbar ist.

Private Spielplätze sehe ich als irreführendes Mikromapping von Privatbesitz. Es wäre aber gut mal eine Lösung zu formulieren wie man so etwas verwechslungssicher tagt, kommt ja immer wieder vor, neulich mit nicht-öffentlichen Toiletten. Zusätzliche (Access) Tags sind keine Lösung, es müßte ein alternatives Haupttag sein, z.B. mit einem Prefix.

der Bereich, der explizit für das Spielen vorgesehen ist. Wird wohl nicht das gesamte Außengelände sein.

von einem Einzelhaus? Würde ich PERSÖNLICH nicht machen. Bei einem Wohnblock schon.

ja

nicht in meiner Umgangssprache.

Da sollte man differenzieren.

Ich kenne Spielplätze von Kindergärten und Schulen, die auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Teilweise nur zu bestimmten Zeiten (z.B. nur am Wochenende). Ein weiterer Fall sind Spielplätze für Kunden von Restaurants, Shops etc. Ansonsten sehe ich kein Problem darin, dass man private Spielplätze mit access=private erfasst.

+1

leisure=playground wurde am 25.03.16 erstmals ins deutsche wiki geschrieben.
Man könnte sagen: wenns der Renderer nicht richtig darstellt, dann ist das kein Problem der Daten
Meine persönliche Meinung: das gehört nicht in OSM. Erstens sollte jeder wissen, dass (zumindest in Deutschland) zu fast jedem Kindergarten ein Außenbereich mit Spielgeräten gehört. Zweitens sagt niemand (von denen die ich kenne und darunter sind etliche Kindergärtner*innen), dass die Kinder aus dem Kindergarten auf den Spielplatz gehen. Der Außenspielbereich ist für Personal wie Kinder kein Spielplatz, sondern einfach nur “Draußen” oder “Garten”. Wenn Erzieher davon reden, mit Kindern auf den Spielplatz zu gehen, dann sind bisher in allen mir bekannten Fällen tatsächlich öffentliche Spielplätze gemeint gewesen.
Außerdem ist die Abgrenzung zwischen “Spielplatz” und übrigem Außengelände gar nicht so eindeutig, wie es der wiki-Artikel darstellen will. Ein solches Mikromapping ist in meinen Augen Quatsch (und ich mache selbst gern mal Mikromapping).

Gleiches gilt für private Spielgeräte ganz genauso wie für private Swimmingpools und die reinen privaten Stellplätze auf dem Wohngrundstück.

Beim Kindergarten vs. Spielplatz gibt es aber noch ein ABER: ich kenne sehr wohl Spielplätze, die während der Betreuungszeiten ausschließlich dem Kindergarten zur Verfügung stehen und außerhalb der Betreuungszeiten öffentlich genutzt werden dürfen. Diese Spielplätze sind natürlich zu beiden Seiten eingezäunt und mit Toren versehen, die je nach zulässiger Nutzung offen/verschlossen sind. Wie ich finde ein sehr sinnvolles Konzept der Gemeinde.

Wenn man öffentlich zugänglich mal als “nicht durch Barrieren gesperrt” betrachtet, dann passt das schon meiner Mappingweise überein.
Kindergarten (ist für mich eh das ganze Gelände) - mit genannten Ausnahmen - und Privathaus/-garten sind für mich tabu.
Plätze von Wohnblock(-anlagen) sind m. E. schon mappenswert. Solange man nicht den Wohnsitz nachweisen muss, ist das auch kaum prüfbar, wer ihn nun nutzen darf (Besuch, neu zugezogen, eh zu weitläufiges Einzuggebiet).
Wenn man ggf. höflich fragt und sich unauffällig verhält, wurde auch noch niemand verjagt.

Das Außengelände eines Kindergartens wird laut OSM-Wiki mit amenity=kindergarten eingezeichnet. Da ein solches Außengelände immer zum Spielen der Kinder gedacht ist, halte ich es für doppel-tagging, dort zusätzlich leisure=playground einzuzeichnen. Denn das Außengelände ist praktisch deckungsgleich mit dem Bereich, den man als Spielplatz einzeichnen könnte und die übliche Gestaltung dieses Außengeländes entspricht der eines Spielplatzes.
Für leisure=playground mit access=private sehe ich sehr wenige berechtigte Anwendungsgebiete. Nicht für die eingezäunten Spielbereiche eines Kindergartens und nicht für Spielbereiche auf Einfamilienhausgrundstücken. Aber z.B. könnte dies für Spielplätze gelten, die zwar nicht öffentlich, aber für mehrere Anwohnerfamilien vorgesehen sind bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnblöcken.
Auch auf Schulgeländen gibt es immer häufiger Bereiche, die wie ein Spielplatz gestaltet sind. Im Gegensatz zu Kindergärten sind diese in der Regel nicht eingezäunt und somit außerhalb der Schulzeiten auch für Kinder zugänglich, die nicht Schüler der Schule sind. Teilweise ist die Nutzung explizit in bestimmten Zeiten erlaubt, teilweise wird sie zumindest toleriert. Dies kann dann über entsprechende access-tags ausgedrückt werden. Somit macht es bei solchen Spielplätzen auf Schulgeländern im Gegensatz zu Kindergärten Sinn, diese einzuzeichnen, ebenso wie man Sportplätze innerhalb eines Schulgeländes explizit einzeichnet.

Einwurf am Rande: Kindergärten haben keine Spielplätze, sondern (Außen-)Spielbereiche.

Planungsagenturen wissen nur zu gut, was es für einen Bereich bedeutet, (nicht) “einladend” für gewisse Personengruppen zu sein, und treffen entsprechende ortsspezifische Maßnahmen bei der Gesaltung - Zäune, Schilder zu Benutzungseinschränkungen, Betonwohnblock an allen 4 Seiten, etc. Da hilft nur Orts- und Wohnumfeldkenntnis. Aber ich schweife langsam ab; Galbinus hat das wichtige gesagt.

Geländer [sic] sind höchstens leisure=pitch sport=skateboard. SCNR :wink:

So ist es, und das reicht vollkommen.

Ich habe schon mal eine Mutter gesehen, die an einem Sommerabend mit ihrem Kind (das nicht diesen Kindergarten besuchte!) über den Zaun eines Kindergartens geklettert ist, damit das Kind dort spielen und Mama mit dem Smartphone tolle Fotos schießen konnte. Ich habe sie dann freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass das Außengelände des Kindergartens kein öffentlicher Spielplatz ist, dass sie aber gerne den direkt daneben liegenden öffentlichen Spielplatz benutzen können. Sie tat so, als ob ihr das völlig neu sei, aber es war sehr offensichtlich, dass das Außengelände des Kindergartens einfach die besseren Fotos abgab …

Wenn wir jetzt anfangen, das Außengelände von Kitas oder auch nur Teile davon als Spielplatz zu mappen, haben solche schlichten oder dreisten Gemüter einen Grund mehr, über den Zaun zu klettern – „Mein Smartphone sagt aber, dass das ein Spielplatz ist!“ :roll_eyes:

wer sagt, dass ein Spielplatz mit “access=private” auch vom Auswerter angezeigt wird?
gilt das auch für private Häuser auf einem Privatgrundstück?

Richtig, dafür gibt es access. Viele Objekte, die in OSM erfasst sind, dürfen nicht ohne Weiteres von jeder Person uneingeschränkt betreten oder genutzt werden.

Die Kindergärten, die ich kenne, bestehen nicht nur aus Gebäude und “Spiel-Außengelände”. Es gibt oftmals Bereiche, die für die Kinder nicht frei zugänglich sind und keine Spielgeräte aufweisen. Auch wenn der Spielbereich i.d.R. den größten Bereich einnimmt. Und wie bereits geschrieben: Ich kenne einen Kindergarten, dessen “Außen-Spielbereich” als öffentlicher Spielplatz genutzt werden darf und auch ein Schild mit der Aufschrift “Spielplatz” + Benutzungsregeln besitzt.

Dann ist für mich die Frage, ob diese Bereiche, die nicht für die Betreuung der Kinder genutzt werden, tatsächlich amenity=kindergarten sind. Wir bilden in OSM nicht die Besitzverhältnisse ab sondern die tatsächliche Flächennutzung.

Das ist dann aber ein sehr seltener Fall einer Doppelnutzung. Ich kenne keinen einzigen Fall und ich wundere mich sehr, dass es das geben soll. Sind doch die Anforderungen gerade bei Kindergärten an Hygiene etc. sehr hoch. Jeder öffentliche Spielplatz kennt das Problem mit Hundekacke oder mit Müll, zerbrochenen Flaschern, etc… und am nächsten Tag kommen dann U-3-Kinder und spielen auf diesen Flächen? Wir dann für die Nutzung nach Schließung des Kindergartens ein während der Kindergartenzeit verschlossene Pforte im Zaun geöffnet? Ich kenne keinen Kindergarten, dessen Außenspielbereich nicht komplett eingezäunt ist.
Ok, ich kenne Kindergärten, die sind nicht derartig exklusiv von der Umgebung abgegrenzt, nämlich Waldkindergärten. Aber bei denen käme ich auch nicht auf die Idee, den frei zugänglichen Waldbereich, den die normalerweise zum Spielen nutzen, als Kindergartengelände einzuzeichnen.

https://spielplatznet.de/spielplatz/55011/Bassum/Kindergarten%20Spielplatz,%20%C3%B6ffentlich%20Ab%2017%20Uhr%20Und%20Wochenende

Kindergarten Spielplatz, öffentlich ab 17 Uhr und Wochenende

Doch doch, ich schrieb auch schon in #5

Gibt auch den umgekehrten Fall: ein Kindergarten verwendet einen öffentlichen Spielplatz.

https://www.dkhw.de/schwerpunkte/spiel-und-bewegung/politische-arbeit/keine-kitas-ohne-aussenflaechen/