Die Größe des Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) ist vermutlich zu klein gewählt. Es wirkt, als hätte das jemand ohne Anordnung aufgehängt. Zur Größe gibt es Vorgaben aus der VwV-StVO zu § 39 bis 43 Rn. 13 ff.

Anstatt sich hier den Kopf über das beste Tagging zu zerbrechen, würde ich erst einma das Ordnungsamt der Gemeinde (falls das keine Straßenverkehrsbehörde ist, wird man es weiterleiten) fragen, ob das so angeordnet wurde. Du kannst ja schreiben, dass “es etwas wild aussieht”. Ich hatte selber schon einmal ein ungewöhnlich befestigtes (man kennt ja sein Tiefbauamt) und zu kleines VZ 325 entdeckt und gemeldet, bevor ich es in OSM übertragen habe. Die Antwort kam schnell und war sinngemäß, dass das nicht angeordnet wurde und man das Tiefbauamt gebeten habe, das Schild abzuschrauben. Damals war aber noch mehr unlogisch (z.B. fehlende Anfang- und Ende-Schilder an diversen Zufahrten).