das beruht auf dem deutschen Rechtsverständnis? Welches sind die Befugnisse, die man zwingend benötigt, um sich “Polizei” nennen zu dürfen in OSM, und welche sind optional? Wenn man den Zoll als “Polizei” sähe, dann wäre das Zollkriminalamt auch Polizei? Gibt es demzufolge “Vollzugsdienste”, die Polizei sind, und andere “Vollzugsdienste”, die keine Polizei sind?
Mir ist klar, dass nicht alle der von mir genannten “Polizeikandidaten” dem Innenministerium unterstehen, sondern z.B. dem Finanzministerium, dem jeweiligen Ordnungsamt, dem Verteidigungsministerium, etc.