Aufhebung von Radwegbenutzungspflichten, Tagging straßenbegleitender Radwege mit und/ohne Benutzungspflicht

Ich denke in 99,99% der Fälle läuft das unter wo kein Kläger da kein Richter :wink: Da haben die Freunde in blau/grün silber besseres zu tun, als Radfahrer zu blitzen :smiley:

An sich halte ich es für eine gelungenen Kompromiss. Wer sich auf dem Gehweg sicherer fühlt, darf da (langsam) fahren und wer lieber auf der Straße radelt, darf da fahren. Klar besser wären 2-3m breite Radstreifen links und rechts wie in China :smiley: aber unsere Innenstädte Abreißen wollen wir ja auch nicht wirklich, auch wenn es dann für uns Mapper wieder gut zutun gibt.

1 Like

Ich glaube da geht es viel mehr noch um Haftungsfragen, falls es mal zum Unfall kommt. Ich denke auch, dass die Polizei das nicht so eng sehen wird. Das darf dann jeder für sich bewerten wie er das findet…

Wie so oft im Straßenverkehr sind die Bußgelder das geringste Übel. Die böse Überraschung kommt im Falle eines Unfalls, wenn man dann einen Großteil der Schuld zugesprochen bekommt.

1 Like

Für schmale Gehwege mag das evtl. in Ordnung sein.
Es gibt aber auch Gemeinden, welche Gehwege für mehreren Millionen Euro breit ausgebaut haben, um daraus einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240) zu machen, jetzt aber feststellen, dass die Radwegebenutzungspflicht nicht rechtmäßig ist. Wenn diese jetzt hergehen und daraus einen Gehweg mit “Radverkehr frei” und damit Schrittgeschwindigkeit machen, dann wäre das schon sehr ärgerlich.

Aus meiner Sicht sind mehrer Dinge ärgerlich:

  1. Das Limit auf Schrittgeschwindigkeit kennt niemand. Autofahrer denken also: Warum fährt der nicht auf dem Radweg, ist doch Platz genug da. Das Limit wird aber auch nirgendwo durchgesetzt, daher schützt es die Fußgänger auch nur vor Gericht (nachdem es zum Unfall kam).
  2. Die 1.5 m Abstandsregel beim Überholen von Radlern innerorts ist zwar schon mehrfach durch die Medien gegangen, aber auf breiten, zweispurigen Straßen scheinen viele Autofahrer das zu vergessen. Ich erlebe immer wieder, dass die gestrichelte weiße Linie “heiliger” ist als der Abstand zum Radler, sprich, Autofahrer bleiben auf der rechten Spur und fahren unnötig eng am Radler vorbei.
    Da helfen evtl. Radsymbole auf der Fahrbahn, aber die gibt es hier bisher noch nicht oft.
2 Likes

Die Gemeinden müssen 240 (gem. Rad-Gehweg) nicht durch 239 (Gehweg),1022-10 (Radverkehr frei) ersetzten. Es reicht auch einfach die Schilder abzubauen und ggf. andere Hinweise (z.B. Piktogramme) darauf zu geben, dass man dort auch Radfahren darf. Dann handelt es sich um einen nichtbenutzungspflichtigen Radweg und du darfst dort immer noch so schnell fahren wie vorher auch. Die Gehwegschilder werden also hoffentlich aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgestellt.

Hat jetzt nichts mehr mit OSM zu tun, aber laut Ortnungsamt in Wildeshausen werden die aktuellen Ersetzungen “vom Land” durchgeführt, die Mitarbeiterin selbst hatte eher kein Verständnis für die Aktion. Im Weiteren ergab sich, dass die Straßenmeisterei Delmenhorst die Arbeiten durchführt, aber ich habe noch nicht rausgefunden, wer sie warum angeordnet hat und ob weitere Arbeiten anstehen oder nicht. Ich warte da noch auf Rückruf…
Die ganze Aktion hat schon was von Schildbürgerstreich: An den Bürgersteigen ändert sich - außer durch den Zahn der Zeit - nichts, aber im Laufe von vielleicht 7 Jahren werden erst VZ 241 (getrennter Geh- und Radweg) durch VZ 240 ausgetauscht und dann durch die Kombination 239,1022-10. Mal dort, wo es wirklich nötig war (schmaler Bürgersteig, der direkt an Geschäften und Kneipenausgängen vorbei führte), dann aber auch an Wegen, wo selbst ein VZ241 aus meiner Sicht als Rechtslaie und eher flotter Radler völlig OK war (3m breiter Weg, neues Pflaster, relativ wenige und eher harmlose Einfahrten, keine Haustüren direkt am Weg)
Kein Wunder, wenn die Leute irgendwann nicht mehr schauen, was da gerade für Schilder stehen oder was die bedeuten.
An manchen Feldwegen, die Teil von Radrouten sind, stehen Schilder mit einem Spruch wie “Rücksicht macht Wege breit”. Diese Erinnerung finde ich prima, sollte vielleicht auch an jedem Ortsschild stehen.

Ich denke das ist mehr in der Gewohnheit begründet. Wenn man die Strecke auswendig fahren kann, fallen einem solche Details nicht auf. Zumal sich so ein Schild ja auch ohne großes Tamtam ändert. Da wird nicht 2 Jahre gebaut. Das ganze dann in Kombination, dass nur wenige Radler überhaupt interessiert sind an den Rechten und Pflichten und aktiv kommuniziert wird es auch nicht. Man stelle sich den Medienrummel vor, wenn die Geschwindigkeit innerorts von 50 auf 40 reduziert würde. :wink:

Aus meiner Erfharung ändert sich praktisch nicht viel. Einzig ein paar “Profi-Radfahrer” nutzen halt ihr Recht, auf der Straße zu fahren.

In einigen Städten wird das schon aktiv kommuniziert.
Da wird mit großen Plakaten an den Straßen bekannt gegeben, dass Radfahrer jetzt auf der Straße fahren dürfen, oft werden sogar noch Fahrradpiktogramme auf die Straße gemalt, damit das auch wirklich jeder mitbekommt.

Sorry, hatte mich vermutlich schlecht ausgedrückt. Ich meinte, dass auf dem “Radweg” jetzt Schritt zu fahren ist.

1 Like

Ich muss mich nochmal korrigieren. Da sidewalk per default keine Einbahnreglung bereithält (Is there an implicite oneway rule for bicycles on sidewalks?) müsste das Tagging bei Einrichtungsverkehr lauten:

sidewalk=both
sidewalk:both:bicycle=yes
sidewalk:both:traffic_sign=DE:239,1022-10
sidewalk:right:oneway=yes
sidewalk:left:oneway=-1

sidewalk:both:oneway wäre falsch, da sich das oneway auf die Digitalisierrichtung der Linie (Way) bezieht.

Auf das Routing hat diese Angabe jedoch i.d.R. keine Auswirkung, da die meisten Router nur oneway, oneway:bicycle und cycleway=opposite* ohne vorgestellte Namensräume auswerten.

Und noch ein ganz informativer Link bzgl. Anordnung von Radwegen:
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/download/84377/Leitfaden_Radverkehr.pdf

1 Like

Ich denke ja eigentlich, das sidewalk:both:bicycle=yes schon impliziert, das man jeweils nur in eine Richtung radeln darf? Aber manchmal möchte man vielleicht angeben, das es Weg in beide Richtungen befahren werden darf.
OT: Seit ich wegen OSM genauer darauf achte, bin ich immer häufiger unsicher, ob ich gerade “richtig” unterwegs bin. Autofahrer haben es da so viel leichter, die fragen sich höchstens, wo sie parken dürfen.

Nur cycleway=* beinhaltet ein default:oneway. Für sidewalk hat das niemand vorgesehen, da ja normalerweise dort kein Fahrzeugverkehr unterwegs ist.(Is there an implicite oneway rule for bicycles on sidewalks?)

sidewalk:both/left:oneway=no ist unkritisch.