Aufhebung von Radwegbenutzungspflichten, Tagging straßenbegleitender Radwege mit und/ohne Benutzungspflicht

HUHU
Eigentlich ist es ganz einfach!
Fahrräder sind Fahrzeuge und müssen die Straße benutzten. Es sei denn, sie werden durch blaue Schilder gezwungen andere Wege zu benutzten. Auf ausgeschilderten Fußwegen mit Zusatzschild dürfen sie fahren! DIe Nutzung von Gehwegen die nicht gekennzeichnet sind, ist für Radfahrer tabu.
Das dort jetzt die Schilder geändert wurden, kann vielleicht damit zusammenhängen, dass es da eine 30er Zone gibt. Dort dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgeschildert sein.

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So war es teilweise in der Innenstadt (ging 2015 los). Zur Zeit werden aber die praktisch fast alle Straßen innerhalb der Ortschaft auf “Radfahrer frei” umgestellt, einzig die Umgehungststraßen sollen wohl die VZ 240 behalten. Es wurden/werden auch hw=tertiary mit maxspeed=50 umgestellt. Das scheint nicht nur in Wildeshausen zu passieren, sondern z.B. auch in Huntlosen. Auch dort gilt jetzt das Schema: Innerhalb geschl. Ortschaften alle Bürgersteige “Radfahrer frei”, soweit ich das feststellen konnte.

Zusatzinfo: Die zust. Strassenmeisterei Delmenhorst hat mir bestätigt, dass diese Umstellungen großflächig nach dem genannten Schema erfolgen, nur einige stark befahrene Straßen würden die VZ 240 behalten. Der von mir genannte, nur 1m breite Weg, ist jetzt tatsächlich ab Ortsschild unterschiedlich ausgeschildert: Changeset: 127054423 | OpenStreetMap
Soweit ich das verstanden habe, passiert das in ganz Niedersachsen.
Wüßte wirklich gerne, welcher Gedanke dahinter steckt.

Wurde zwar alles schon diskutiert aber bevor das hier so falsch stehenbleibt, das reicht völlig.

sidewalk=both
sidewalk:both:bicycle=yes
sidewalk:both:traffic_sign=DE:239,1022-10

Das liegt daran, dass die meisten “Radwege” nicht mehr den heutigen Mindeststandards entsprechen und somit für Radfahrer und Fußgänger als gefährlich angesehen werden müssen. Defacto sind die Lenker breiter geworden und die Radfahrer mehr und dank E-Unterstützung auch oft schneller.
An den Bundes- und Landesstraßen bleiben die 240er meist stehen, weil man dort argumentiert, dass die Radfahrer aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens auf der Straße gefährdeter wären als auf dem zu schmalen Radweg.

Dumm nur, dass das kaum ein Radfahrer das so sieht. Die meisten glauben, sie seien auf dem Bürgersteig sicherer; und das die neue Beschilderung Schrittgeschwindigkeit vorschreibt, weiß eh kaum einer.
Ich habe ein paar Radler angesprochen. Tenor: “Das interessiert mich überhaupt nicht, was da für Schilder stehen.”
Da braucht es wohl noch einiges an Aufklärung.

Ja, so ist das. Wenn du Radsportler fragst, werden die eher mit Erleichterung reagieren dass sie nicht auf die Radwege sollen. Radfahrer sind nun mal nicht eine homogene Gruppe und es gibt ganz verschiedene Forderungen an die Radinfrastruktur je nachdem ob du einen Radsportler, einen Langpendler, Radtouristen, Eltern von Schulkindern oder den Gelegenheitsfahrer fragst.
Ach ja, die Fußgänger hab ich ja auch noch vergessen.

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In vielen Fällen ist die Radwegebenutzungspflicht rechtswidrig, denn diese darf nur bei qualifizierter Gefahrenlage angeordnet werden. Daran hat das Bundesverwaltungsgericht die Behörden mit dem Urteil vom 18. November 2010 erinnert:

Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO dürfen - abgesehen von hier nicht einschlägigen Ausnahmen - insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter - also etwa der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs - erheblich übersteigt.

Quelle: BVerwG 3 C 42.09, Urteil vom 18. November 2010 | Bundesverwaltungsgericht

Die Verkehrsbehörden überprüfen deshalb zunehmend die Beschilderung und heben dann ggf. die Radwegebenutzungspflicht auf.
Da Gehwege (Zeichen 239) mit Radverkehr frei (Zusatzzeichen 1022-10) wegen der Schrittgeschwindigkeit nicht optimal sind, werden entsprechende Wege oft nur noch mit entsprechenden Bodenmarkierungen versehen, manchmal auch mit dem alleinstehenden Zusatzzeichen 1022-10 (ohne Zeichen 239), wobei Letzteres auch nicht zulässig zu sein scheint.

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Ich denke in 99,99% der Fälle läuft das unter wo kein Kläger da kein Richter :wink: Da haben die Freunde in blau/grün silber besseres zu tun, als Radfahrer zu blitzen :smiley:

An sich halte ich es für eine gelungenen Kompromiss. Wer sich auf dem Gehweg sicherer fühlt, darf da (langsam) fahren und wer lieber auf der Straße radelt, darf da fahren. Klar besser wären 2-3m breite Radstreifen links und rechts wie in China :smiley: aber unsere Innenstädte Abreißen wollen wir ja auch nicht wirklich, auch wenn es dann für uns Mapper wieder gut zutun gibt.

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Ich glaube da geht es viel mehr noch um Haftungsfragen, falls es mal zum Unfall kommt. Ich denke auch, dass die Polizei das nicht so eng sehen wird. Das darf dann jeder für sich bewerten wie er das findet…

Wie so oft im Straßenverkehr sind die Bußgelder das geringste Übel. Die böse Überraschung kommt im Falle eines Unfalls, wenn man dann einen Großteil der Schuld zugesprochen bekommt.

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Für schmale Gehwege mag das evtl. in Ordnung sein.
Es gibt aber auch Gemeinden, welche Gehwege für mehreren Millionen Euro breit ausgebaut haben, um daraus einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240) zu machen, jetzt aber feststellen, dass die Radwegebenutzungspflicht nicht rechtmäßig ist. Wenn diese jetzt hergehen und daraus einen Gehweg mit “Radverkehr frei” und damit Schrittgeschwindigkeit machen, dann wäre das schon sehr ärgerlich.

Aus meiner Sicht sind mehrer Dinge ärgerlich:

  1. Das Limit auf Schrittgeschwindigkeit kennt niemand. Autofahrer denken also: Warum fährt der nicht auf dem Radweg, ist doch Platz genug da. Das Limit wird aber auch nirgendwo durchgesetzt, daher schützt es die Fußgänger auch nur vor Gericht (nachdem es zum Unfall kam).
  2. Die 1.5 m Abstandsregel beim Überholen von Radlern innerorts ist zwar schon mehrfach durch die Medien gegangen, aber auf breiten, zweispurigen Straßen scheinen viele Autofahrer das zu vergessen. Ich erlebe immer wieder, dass die gestrichelte weiße Linie “heiliger” ist als der Abstand zum Radler, sprich, Autofahrer bleiben auf der rechten Spur und fahren unnötig eng am Radler vorbei.
    Da helfen evtl. Radsymbole auf der Fahrbahn, aber die gibt es hier bisher noch nicht oft.
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Die Gemeinden müssen 240 (gem. Rad-Gehweg) nicht durch 239 (Gehweg),1022-10 (Radverkehr frei) ersetzten. Es reicht auch einfach die Schilder abzubauen und ggf. andere Hinweise (z.B. Piktogramme) darauf zu geben, dass man dort auch Radfahren darf. Dann handelt es sich um einen nichtbenutzungspflichtigen Radweg und du darfst dort immer noch so schnell fahren wie vorher auch. Die Gehwegschilder werden also hoffentlich aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgestellt.

Hat jetzt nichts mehr mit OSM zu tun, aber laut Ortnungsamt in Wildeshausen werden die aktuellen Ersetzungen “vom Land” durchgeführt, die Mitarbeiterin selbst hatte eher kein Verständnis für die Aktion. Im Weiteren ergab sich, dass die Straßenmeisterei Delmenhorst die Arbeiten durchführt, aber ich habe noch nicht rausgefunden, wer sie warum angeordnet hat und ob weitere Arbeiten anstehen oder nicht. Ich warte da noch auf Rückruf…
Die ganze Aktion hat schon was von Schildbürgerstreich: An den Bürgersteigen ändert sich - außer durch den Zahn der Zeit - nichts, aber im Laufe von vielleicht 7 Jahren werden erst VZ 241 (getrennter Geh- und Radweg) durch VZ 240 ausgetauscht und dann durch die Kombination 239,1022-10. Mal dort, wo es wirklich nötig war (schmaler Bürgersteig, der direkt an Geschäften und Kneipenausgängen vorbei führte), dann aber auch an Wegen, wo selbst ein VZ241 aus meiner Sicht als Rechtslaie und eher flotter Radler völlig OK war (3m breiter Weg, neues Pflaster, relativ wenige und eher harmlose Einfahrten, keine Haustüren direkt am Weg)
Kein Wunder, wenn die Leute irgendwann nicht mehr schauen, was da gerade für Schilder stehen oder was die bedeuten.
An manchen Feldwegen, die Teil von Radrouten sind, stehen Schilder mit einem Spruch wie “Rücksicht macht Wege breit”. Diese Erinnerung finde ich prima, sollte vielleicht auch an jedem Ortsschild stehen.

Ich denke das ist mehr in der Gewohnheit begründet. Wenn man die Strecke auswendig fahren kann, fallen einem solche Details nicht auf. Zumal sich so ein Schild ja auch ohne großes Tamtam ändert. Da wird nicht 2 Jahre gebaut. Das ganze dann in Kombination, dass nur wenige Radler überhaupt interessiert sind an den Rechten und Pflichten und aktiv kommuniziert wird es auch nicht. Man stelle sich den Medienrummel vor, wenn die Geschwindigkeit innerorts von 50 auf 40 reduziert würde. :wink:

Aus meiner Erfharung ändert sich praktisch nicht viel. Einzig ein paar “Profi-Radfahrer” nutzen halt ihr Recht, auf der Straße zu fahren.

In einigen Städten wird das schon aktiv kommuniziert.
Da wird mit großen Plakaten an den Straßen bekannt gegeben, dass Radfahrer jetzt auf der Straße fahren dürfen, oft werden sogar noch Fahrradpiktogramme auf die Straße gemalt, damit das auch wirklich jeder mitbekommt.

Sorry, hatte mich vermutlich schlecht ausgedrückt. Ich meinte, dass auf dem “Radweg” jetzt Schritt zu fahren ist.

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Ich muss mich nochmal korrigieren. Da sidewalk per default keine Einbahnreglung bereithält (Is there an implicite oneway rule for bicycles on sidewalks?) müsste das Tagging bei Einrichtungsverkehr lauten:

sidewalk=both
sidewalk:both:bicycle=yes
sidewalk:both:traffic_sign=DE:239,1022-10
sidewalk:right:oneway=yes
sidewalk:left:oneway=-1

sidewalk:both:oneway wäre falsch, da sich das oneway auf die Digitalisierrichtung der Linie (Way) bezieht.

Auf das Routing hat diese Angabe jedoch i.d.R. keine Auswirkung, da die meisten Router nur oneway, oneway:bicycle und cycleway=opposite* ohne vorgestellte Namensräume auswerten.

Und noch ein ganz informativer Link bzgl. Anordnung von Radwegen:
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/download/84377/Leitfaden_Radverkehr.pdf

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Ich denke ja eigentlich, das sidewalk:both:bicycle=yes schon impliziert, das man jeweils nur in eine Richtung radeln darf? Aber manchmal möchte man vielleicht angeben, das es Weg in beide Richtungen befahren werden darf.
OT: Seit ich wegen OSM genauer darauf achte, bin ich immer häufiger unsicher, ob ich gerade “richtig” unterwegs bin. Autofahrer haben es da so viel leichter, die fragen sich höchstens, wo sie parken dürfen.

Nur cycleway=* beinhaltet ein default:oneway. Für sidewalk hat das niemand vorgesehen, da ja normalerweise dort kein Fahrzeugverkehr unterwegs ist.(Is there an implicite oneway rule for bicycles on sidewalks?)

sidewalk:both/left:oneway=no ist unkritisch.