Aufhebung von Radwegbenutzungspflichten, Tagging straßenbegleitender Radwege mit und/ohne Benutzungspflicht

Moderator-Edit: Abgespaltet aus Radroute auf Gehweg+Radfahrer frei wegen Abschweifen zum Thema “Aufheben von Benutzungspflichten, Tagging straßenbegleitender Radwege mit und/ohne Benutzungspflicht” – @Nakaner als Moderator

Hmm, dumme Frage: Wie erfassen wir, dass auf beiden Seiten ein “Fußweg+Radfahrer frei” ist und damit jeweils nur in eine Richtung geradelt werden darf? Habe bisher dies verwendet:

sidewalk=both
sidewalk:both:bicycle=yes
sidewalk:both:foot=designated
sidewalk:both:oneway=yes
sidewalk:both:traffic_sign=DE:239,1022-10

Aber jetzt stutze ich gerade, weil sowohl sidewalk:both:oneway=yes als auch sidewalk:oneway=yes nur wenige Male in Taginfo auftauchen. Wie erfasst man das sonst, das nur in einer Richtung geradelt werden darf?

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Ich habe das bisher als den Standardwert angenommen und daher nie eingetragen.

OK, aber wie trägst Du dann das Gegenteil ein? Ich hatte auch Wege, die beidseitig in beide Richtungen befahren werden durften. Allerdings wurden dort auch irgendwann zwischen Juli und Oktober diese Schilder wieder geändert. Vielleicht war es schlicht ein Versehen.

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Wie wäre es mit: sidewalk:left:oneway=yes oder sidewalk:right:oneway=yes oder sidewalk:both:oneway=yes. Klingt für mich einheitlicher.

Wie schon der Vorposter schrieb: straßenbegleitende Fahrradwege sind standardmäßig nur in eine Richtung befahrbar.
Wenn Du das auflösen musst, wäre aber sidewalk:both:oneway=no korrekt.

Gibt allerdings sicherlich nicht sehr viele davon, weil es Unsinnig wäre. Man beschildert ja auf diese Weise einen Weg der zu schmal ist, um ein gemeinsamer Fuß/Radweg zu sein. Auf einmal ist er aber doch breit genug, dass Fahrräder in beide Richtungen dürfen? Manche Städte machen das sicher, aber ist bestimmt nur die Ausnahme :crossed_fingers:t2:

Ja, das hatte ich auch als Grund vermutet. Bei mir in Wildeshausen hat man aber seltsamerweise bei den breitesten Wegen (> 3m) angefangen und die wirklich problematischen mit nur 1m Breite sind immer noch VZ 240. Anscheinend kommen sich hier auch Zuständigkeiten von Gemeinde und Land in die Quere, jeweils mit unterschiedlichen Ideen

Wegen oneway auf Radwegen bitte auch DE:Key:cycleway:right:oneway - OpenStreetMap Wiki beachten, das ist relativ fehleranfällig, weil sich oneway immer auf die Richtung des Ways bezieht. D. h. der Standard für straßenbegleitende Radwege ist cycleway:left:oneway=-1 und die explizite Angabe cycleway:left:oneway=yes würde heißen, dass man den linksseitigen Radweg nur entgegen der normalen Richtung (also in Richtung des Ways) befahren kann.

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Ein Grund mehr, solche Wege lieber gleich separat zu erfassen.

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Das wollte ich damit nicht audrücken, insbesondere wenn es keine bauliche Trennung gibt, bevorzuge ich es in der Regel schon, nur einen Way zu mappen, da meistens einfacher zu pflegen ist und man beim Mikromapping sonst auch schnell in “Fantasiegebilde” abdriftet, d. h. wo mappt man z. B. Möglichkeiten die Straßenseite zu wechseln, wenn das praktisch überall möglich ist.

Das widerspricht sich irgendwie… Ob :left oder :right mit -1 erfaßt wird hängt doch von der Richtung des OSM Weges ab.

Wenn wir jetzt vom Standardfall ausgehen, also einer Straße mit Radwegen auf beiden Seiten, die in normaler Verkehrsrichtung befahren werden, und wir betrachten die Straße in Richtung des gemappten Ways, dann wird der rechte Weg immer in “Blickrichtung” befahren, also oneway=yes und der linksseitige Weg immer in Gegenrichtung, also oneway=-1. Wüsste nicht was sich da widerspricht.

Wenn man jetzt die Linie umkehrt, dann ändert sich ja nichts, bzw. es ändert sich ja sowohl die Linienrichtung als auch die Blickrichtung, aber der aus Linienrichtung rechtsseitige Radweg wird ja immer noch in positiver Richtung befahren.

Stimmt, mein Denkfehler. Hab’s mit Links und Rechtsverkehr durcheinander gebracht.

oneway=yes auf sidewalk würde ich nicht setzten, dass könnte man auch als Info für die Fußgänger verstehen.
oneway=yes auf cycleway=* ist überfllüssig (weil default-Wert right:oneway=yes/left:oneway=-1) und wird wie oben erwähnt ggf. anders interpretiert als man es erwartet. (siehe unten)
oneway=no ist unkritisch auf sidewalk und auf cycleway.

Das sich das cycleway:oneway auf die Richtung des Ways bezieht und nicht auf die Normalrichtung des Radweges (rechts/links) finde ich aber grundsätzlich eine blödsinnige Festlegung!

HUHU
Eigentlich ist es ganz einfach!
Fahrräder sind Fahrzeuge und müssen die Straße benutzten. Es sei denn, sie werden durch blaue Schilder gezwungen andere Wege zu benutzten. Auf ausgeschilderten Fußwegen mit Zusatzschild dürfen sie fahren! DIe Nutzung von Gehwegen die nicht gekennzeichnet sind, ist für Radfahrer tabu.
Das dort jetzt die Schilder geändert wurden, kann vielleicht damit zusammenhängen, dass es da eine 30er Zone gibt. Dort dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgeschildert sein.

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So war es teilweise in der Innenstadt (ging 2015 los). Zur Zeit werden aber die praktisch fast alle Straßen innerhalb der Ortschaft auf “Radfahrer frei” umgestellt, einzig die Umgehungststraßen sollen wohl die VZ 240 behalten. Es wurden/werden auch hw=tertiary mit maxspeed=50 umgestellt. Das scheint nicht nur in Wildeshausen zu passieren, sondern z.B. auch in Huntlosen. Auch dort gilt jetzt das Schema: Innerhalb geschl. Ortschaften alle Bürgersteige “Radfahrer frei”, soweit ich das feststellen konnte.

Zusatzinfo: Die zust. Strassenmeisterei Delmenhorst hat mir bestätigt, dass diese Umstellungen großflächig nach dem genannten Schema erfolgen, nur einige stark befahrene Straßen würden die VZ 240 behalten. Der von mir genannte, nur 1m breite Weg, ist jetzt tatsächlich ab Ortsschild unterschiedlich ausgeschildert: Changeset: 127054423 | OpenStreetMap
Soweit ich das verstanden habe, passiert das in ganz Niedersachsen.
Wüßte wirklich gerne, welcher Gedanke dahinter steckt.

Wurde zwar alles schon diskutiert aber bevor das hier so falsch stehenbleibt, das reicht völlig.

sidewalk=both
sidewalk:both:bicycle=yes
sidewalk:both:traffic_sign=DE:239,1022-10

Das liegt daran, dass die meisten “Radwege” nicht mehr den heutigen Mindeststandards entsprechen und somit für Radfahrer und Fußgänger als gefährlich angesehen werden müssen. Defacto sind die Lenker breiter geworden und die Radfahrer mehr und dank E-Unterstützung auch oft schneller.
An den Bundes- und Landesstraßen bleiben die 240er meist stehen, weil man dort argumentiert, dass die Radfahrer aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens auf der Straße gefährdeter wären als auf dem zu schmalen Radweg.

Dumm nur, dass das kaum ein Radfahrer das so sieht. Die meisten glauben, sie seien auf dem Bürgersteig sicherer; und das die neue Beschilderung Schrittgeschwindigkeit vorschreibt, weiß eh kaum einer.
Ich habe ein paar Radler angesprochen. Tenor: “Das interessiert mich überhaupt nicht, was da für Schilder stehen.”
Da braucht es wohl noch einiges an Aufklärung.

Ja, so ist das. Wenn du Radsportler fragst, werden die eher mit Erleichterung reagieren dass sie nicht auf die Radwege sollen. Radfahrer sind nun mal nicht eine homogene Gruppe und es gibt ganz verschiedene Forderungen an die Radinfrastruktur je nachdem ob du einen Radsportler, einen Langpendler, Radtouristen, Eltern von Schulkindern oder den Gelegenheitsfahrer fragst.
Ach ja, die Fußgänger hab ich ja auch noch vergessen.

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In vielen Fällen ist die Radwegebenutzungspflicht rechtswidrig, denn diese darf nur bei qualifizierter Gefahrenlage angeordnet werden. Daran hat das Bundesverwaltungsgericht die Behörden mit dem Urteil vom 18. November 2010 erinnert:

Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO dürfen - abgesehen von hier nicht einschlägigen Ausnahmen - insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter - also etwa der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs - erheblich übersteigt.

Quelle: BVerwG 3 C 42.09, Urteil vom 18. November 2010 | Bundesverwaltungsgericht

Die Verkehrsbehörden überprüfen deshalb zunehmend die Beschilderung und heben dann ggf. die Radwegebenutzungspflicht auf.
Da Gehwege (Zeichen 239) mit Radverkehr frei (Zusatzzeichen 1022-10) wegen der Schrittgeschwindigkeit nicht optimal sind, werden entsprechende Wege oft nur noch mit entsprechenden Bodenmarkierungen versehen, manchmal auch mit dem alleinstehenden Zusatzzeichen 1022-10 (ohne Zeichen 239), wobei Letzteres auch nicht zulässig zu sein scheint.

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