In Hanau gab es in der Vergangenheit sehr viele benutzungspflichtige Radwege. Diese wurden aufgegeben, da sie nach den neuen VwV-StVO nicht mehr als benutzungspflichtig ausgeschildert sein dürfen.
Die unterschiedliche Pflasterung für den ehemaligen Radwegteil ist noch vorhanden. Man könnte also meinen, der kann noch als Radweg gemappt werden. Allerdings wird die Pflasterung nicht mehr aktiv gepflegt und verschwindet bei größeren Umbauten am Bürgersteig.
Als Beispiel nehme ich die Fasaneriestraße in Klein-Auheim, zwischen Sudetendeutsche Straße und Seligenstädter Straße. Hier gab es früher auf beiden Seiten einen benutzungspflichtigen Radweg, der auch auf beiden Seiten verschwunden ist.
Auf der rechten (Süd) Seite wurden im Zuge einer Straßenerneuerung neue Straßenlaternen auf dem Radweg gebaut. Das heißt, der Radweg ist ohne Verletzungsgefahr nicht mehr nutzbar. Ist das immer noch ein Radweg?
Auf der linken (Nord) Seite ist die Pflasterung noch vorhanden bis zur Kreuzung Sudetendeutsche Straße. Hier hat der Zebrastreifen taktile Leitstreifen bekommen und im Zuge dessen gab es eine neue Pflasterung für den gesamten Kreuzungsbereich, wobei der ehemalige Radweg verschwunden ist. Ist das immer noch ein Radweg (der dann einfach im Nichts endet)?
Ich frage deshalb, weil es in Hanau derzeit sehr viele Notes gibt, die bemängeln, dass es keine Radwege mehr gibt, obwohl eben die Pflasterung noch da ist, und ich nicht weiß, wie ich damit umgehen soll.
So wie ich das sehe geht es hier um durch Bordstein von der Fahrbahn abgetrennte (ehemalige) Radwege. Für Fahrradinfrastruktur auf der Fahrbahn gelten etwas andere Regeln.
Im Prinzip ist die Frage recht einfach zu beantworten, wenn man vor Ort ist: Gibt es Schilder und wenn ja, welche?
Der einfachste Fall ist kein Schild: Dann ist der Weg ein Gehweg (highway=footway), kein Fahrrad darf dort fahrenEdit: nicht ganz so einfach, siehe unten. Kurzum, wenn man die Radwege noch erkennen kann, kann man sie in OSM belassen. Von der Beschreibung her denke ich, dass das hier der Fall sein wird. Addendum: bicycle=designated kann durch bicycle=yes ersetzt werden (siehe DE:Key:cycleway#Fahrradwege). Gehweg mit Fahrrad frei: Genauso mappen wie oben, hier auf jeden Fall bicycle=yes setzen. Radfahrer dürfen auf den Gehweg, müssen aber nicht; wenn sie auf den Gehweg fahren, müssen sie auf Fußgänger achten. Gemeinsamer Geh- und Radweg: Manchmal reicht die Breite dafür aus, ist aber innerstädtisch am Straßenrand eher unüblich. Hier würde Benutzungspflicht gelten. Getrennter Geh- und Radweg: Das war es vorher und bedingt eine eindeutige Trennung (Pflasterung oder mindestens Markierung), insofern gehe ich davon aus, dass dieser Fall nicht mehr zutrifft.
Welche Situation vor Ort gilt, muss im Einzelfall entschieden werden.
Die farbliche Hervorhebung macht es mWn weiterhin zum Radweg, wennauch ohne Benutzungspflicht. Eventuell vorhandene Markierung (Furten) im Kreuzungsbereich unterstreichen das gegebenenfalls.
Ob dieser Weg dann highway=path + bicycle=yes ist, weil ein blaues Schild fehlt, oder path + b=designated, weil der rote Weg für Radfahrer vorgesehen ist, da teilen sich die Meinungen.
Sie müssen aber als solche erkennbar sein. Im Rahmen dessen, dass sich der (ehemalige) Radweg auf dem Bürgersteig befindet und dadurch, dass die Infrastruktur aktiv abgebaut wird und damit Hinweise wie Radfurten allmählich verschwinden, sehe ich diese Erkennbarkeit nicht als unbedingt gegeben.
Wenn man abschließend klären möchte, ob man dort auf dem Fahrrad fahren darf, muss man bei der zuständigen Straßenbehörde fragen.
Das gibt es bei uns in der Gemeinde auch. Früher waren es durch Bordstein von der Fahrbahn abgetrennte benutzungspflichtige Rad-/Fußpflege mit entsprechender Ausschilderung, Markierung auf dem Boden rote Pflaster-Spur für Rad, graue für Fußgänger. Die Schilder sind geändert, jetzt ausschließlich für Fußgänger, Radfahrer müssen deshalb auf die Straße ausweichen.
Das Radweg-Netz in der Gegend ist dadurch massiv zusammengestrichen. Das ganze läuft vermutlich unter dem Namen “Fortschritt”, ich als Radfahrer empfinde es als Rückschritt im Bezug auf meine Sicherheit im Straßenverkehr.
Da ich in der Thematik sehr bewandert bin und in Form von Widersprüchen auch regelmäßig Nachhilfe für Straßenverkehrsbehörden gebe, lautet mein Kommentar: Deine Antwort, @Jofban, ist fachlich falsch.
Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht wurde im Jahr 1997 aus der StVO gestrichen. Seitdem treffen die Verkehrszeichen 237, 240 und 241 an straßenbegleitenden Radwegen nur noch die Aussage, dass die Radwege benutzt werden müssen. Andere Radwege – die StVO schweigt sich dazu aus, wie man sie erkennen kann – dürfen nach § 2 Abs. 4 benutzt werden. Man kann sie an den Merkmalen erkennen, die Radwege sonst so haben können:
weiße Trennmarkierung, die Rad- und Gehweg trennt,
verschiedene Pflastersteinfarben (Farbe 1 für Radweg, Farbe 2 für Gehweg),
Furtmarkierung an Einmündungen (wenn der Radverkehr dort an der Vorfahrt der bevorrechtigten Straße teilnimmt, ist nach VwV-StVO zu § 9 eine Furt zu markieren; beim gegenteiligen Fall darf sie nicht markiert werden (Quelle ebenda)),
markierte Sinnbilder Fahrrad auf dem Weg,
gemeinsam markierte Sinnbilder Fußgänger und Radfahrer auf dem Weg – gestaltet in Anlehnung an Verkehrszeichen 240 –,
alleinstehendes Verkehrszeichen 1022-10 (Radverkehr frei) bei linksseitigen Radwegen ohne Benutzungspflicht (in Baden-Württemberg auch bei rechtsseitigen zugelassen)
Wenn ich den ersten Beitrag durchlese wurden die Radwege wohl aufgehoben und die Signalisationen entfernt, die Pflästerung wurde belassen und wird bei Bodenarbeiten rückgebaut. Daraus entnehme ich dass die Radwege als solche nicht mehr existieren und der grösste Kostenfaktor des Rückbaus erst durchgeführt wird wenn sowieso Arbeiten anstehen. - Aus Sicht des Steuerzahlers ja sehr löblich.
Achtung ab hier eine gewisse Ironie…
Man könnte sie ja jetzt als abadonned taggen, wenn sie ganz weg sind als razed und wenn sich kaum mehr jemand daran erinnert in die OHM übernehmen.
Sollte es rechtsverbindlich sein, dass NUR Piktogramme gelten, würde das in die StVO selbst gehören. Es steht aber “nur” in der VwV-StVO und auch dort nur fakultativ:
Das heißt, dass auch alles andere, das den Willen der Behörde erkennen lässt, dass dort Radverkehr zulässig ist, weiterhin möglich ist.
In Ergänzung zu Nakaners unfangreicher Liste würde ich, nach dem Rechtsgrundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten”, auch Fahrrad-Streuscheiben in Ampeln dazuzählen wollen.
Wenn das so nicht dem Willen der Behörde entspricht, was durch die gelegentliche Aufhebung der Unterscheidung denkbar erscheint, muss sie halt entweder den Umbau beschleunigen oder klärende Verkehrszeichen wie “Gehweg” aufstellen. Dort, wo jetzt Laternen drauf stehen, muss sie dafür ja noch nicht mal einen eigenen Mast setzen …
Wenn an irgendeiner Stelle die Trennung durch bspw. unterschiedlichen Belag endet, ohne dass ein abgesenkter Bordstein den Wechsel auf die Fahrbahn möglich macht, würde man nach “Im Zweifel für den Angeklagten” m.E. sagen müssen, dass bis zur nächsten Möglichkeit zum Verlassen weiterhin das Radfahren erlaubt ist. Immerhin gibt es ja inzwischen ein Hamburger Urteil, dass zurecht feststellt, dass man nicht beliebig davon ausgehen darf, dass man dann ja zum Fußgänger zu mutieren habe …
Danke für die Korrektur und Ergänzung meines Beitrags. Schade, dass die Vorschriften nicht so konkret sind - daher hilft dein Beitrag sehr.
Durch deinen und @MitteloberrheinischerWaldameisenschreck s Beitrag habe ich wieder was hinzugelernt und werde es in Zukunft beachten. Danke sehr an euch beide!
Vielleicht am besten gar nicht. Ich war heute vor Ort. Du hast die Realität im wahrsten Sinne des Wortes verdreht.
Auf der südlichen Seite, wo ein Radweg eingetragen ist, sind keine Laternen, sondern auf der nördlichen, wo überhaupt nichts für Räder eingetragen ist. Die Laternen sind ziemlich alt und was da noch auf der dem vermutlich alten Radweg herumsteht, ist auch nicht gerade taufrisch. Das nur ansatzweise als Radweg in Betracht zu ziehen, ist mutig.
Der Radweg südlich ist als designated eingetragen, genauso wie der footway. Das entsprechende Verkehrsschild fehlt an der Stelle.
Da schon davor auf den kaum noch wahrnehmbaren Pflasterungsunterschieden geparkt wird, reicht das nicht einmal für einen nicht nutzungspflichtigen Radweg.
Du weißt aber schon, dass Norden oben ist und Süden unten? Oder gibt es dort irgendeine Anomalie des Erdmagnetfeldes, dass der Kompass dort nach unten zeigt, und keiner weiß was davon?