Auch die Verkehrszeichen als solche kartieren?

Bisher habe ich bei Schildern nur die Auswirkung auf die rechtliche Grundlage des Fahrens oder als Hinweis auf Gefahren verstanden. Langsam setzt sich aber bei mir die Überlegung durch, auch die Schilder für sich in die Karte zu zeichnen, hauptsächlich ob der Überprüfbarkeit der in OSM gemachten Aussagen. Es ist einfacher zu schauen, ob die 70er Beschränkung wirklich noch gilt, wenn man weiß, auf welches Schild sich diese Angabe bezieht. Man könnte ja denken, man muss nur an den Anfang der Zone gehen, was aber immer unübersichtlicher wird, da besonders durch die Fahrspuren die Strecken in immer kleinere Abschnitte unterteilt werden (ganz schimm wird es wenn in Städten auch noch die Parkmöglichkeiten als Streckenattribut verzeichnet wird).
Die Wiki macht da keine wirklich Aussage, wobei hier http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:traffic_sign gesagt wird, dass neben dem Zeichen auch die Auswirkung eingetragen werden soll. Zumindest in meiner Gegend sieht es aber so aus, dass nur letzteres passiert.

Soweit ich weiß, gibt es das da keine einheitliche Verfahrensweise. Ich persönlich gehe bei dieser Frage unterschiedlich vor, je nachdem um was für ein Verkehrszeichen es sich handelt.

Beispiel 1: Ein Wegweiser. Dieser wird über eine Relation erfasst, siehe hier. Da gibt es dann - optional! - die Möglichkeit, den Standort des Wegweisers mit einem node zu kennzeichnen und ihn mit role=sign zur Relation hinzuzufügen. Das tue ich.

Beispiel 2: Wie von Dir bereits erwähnt, gibt es die Möglichkeit, auch Parkmöglichkeiten und -verbote als Tags an die Straße anzuhängen. Auch das tue ich, selbst wenn die Straße dafür aufgeteilt werden muss. Da jetzt aber auch noch die Standorte der Schilder einzuzeichnen, halte ich dann doch für übertrieben.

Ist aber halt eben alles nur eine Beschreibung meines persönlichen Tagging-Verhaltens.

Bei dem Schilderwald in Deutschland würde die Datenbank völlig kollabieren, wenn wir auch noch anfangen würde, Verkehrsschilder selbst einzutragen.

Worauf stützt sich diese Behauptung? Was genau würde kollabieren? Ich meine, im Vergleich zu der Anzahl der Nodes, die eine Straße repräsentieren, ist die Anzahl der (gemappten)Verkehrsschilder eher gering.

Ich würde die Schilder auf nodes taggen die auf dem hw liegen. Damit müsste sich das Thema Extranodes in der Regel erledigen.

Map what’s on the ground: Wenn Schilder separat dann neben dem highway auf dem tatsächlichen Ort. Ist nützlich für 3D-Rendering denke ich.

Zum Abgleichen der Auswirkung ist neben dem Mappen des Schildes auch ein ein traffic_sign=* am highway-Way üblich (z.B. DE:250 oder DE:239,1022-10).

Den Ansatz finde ich interessant. Passiert bei Privatstrassen und Strassen ueber Gemeindegrenzen ja immer wieder, dass sie abhängig von der Richtung verschiedene Verkehrseinschränkungen haben. Das ist ein Problem mit dem ich mich schon lange rumschlage. Was macht man, wenn aus der einen Richtung “Fahrzeuge aller Art” verboten sind, aus der anderen aber nur Motorräder und Autos?

Kommt hier ständig vor.

Dafür gibts *:forward/backward

Das darf es aber eigentlich nicht geben. Denn auch dann dürften sich Radfahrer nicht auf der Straße befinden, egal aus welcher Richtung sie gekommen sind.

Versteh ich nicht. Wieso dürfen Radfahrer dort nicht auf der Straße sein, wenn sie in der “richtigen” Richtung unterwegs sind? Kann doch sein, dass die Straße für Motorräder und Autos komplett gesperrt ist, und für alle anderen ist es eine Einbahnstraße. Und das wäre dann - wie bereits erwähnt - über forward und backward zu lösen.

Ein Verbotsschild wie Zeichen 250 verbietet den Aufenthalt auf der Straße (nicht nur das Befahren, sondern auch das Halten und Parken) grundsätzlich in beide Richtungen.

Einfach ein Stück des Weges trennen und dort die (höheren) access-Werte eintragen. “Rad kann ein Stück geschoben werden”. Rest ist dann der andere access-Wert.

oder

die Gemeinden auf den Blödsinn hinweisen - die dann meist den geringsten Aufwand umsetzen (Rote Scheibe)

oder

das Verkehrsministerium um eine Änderung des Verkehrzeichen bitten: Verbot für alle Fahrzeuge (mit Kraftantrieb) - außer Muskelkraft - also Fahrräder, Tretroller, Handbike kann fahren - E-Bike dann aber auch nicht.

Eventuell sollen E-angetrieben Fahrzeuge auch ein Sonderreglung erhalten.

Wenn das Schild aber in eine Richtung fehlt kann man nicht erwarten dass sich Verkehrsteilnehmer daran halten.

Dafür gibt es doch ZE 260.

BTW, mit E-Bike meinst Du bestimmt Pedelec S-Klasse (45 km/h und Motor bis 250W), und E-Bike (20 km/h und Motor bis 500W), oder? Normale Pedelecs betrifft das nicht.
http://www.adfc.de/pedelecs/elektrorad-typen/elektrorad-typen