Hallo ihr Lieben,
da bin ich doch schwer erinnert an die Diskussion zu den trunk-roads … rückblickend war es nach langer Diskussion eine wichtige Errungenschaft, die Kriterien abzuschwächen. Bis dahin waren nur die “getarnten (gelben) Autobahnen” als solche attribuiert worden.
Würzburg, Bamberg und Bayreuth haben mehr oder weniger ausgeprägte Stadtringsysteme, deren Zweck analog zu außerorts gelegenen Umgehungsstraßen ist, den Durchgangsverkehr aufzunehmen. Routenplaner arbeiten nicht nur mit Höchstgeschwindigkeit, sondern auch anhand der Straßenkategorie. Und denkt bitte auch an jene Menschen, die noch in der Lage sind, eine Karte lesen zu können 
Würzburg: in der Systematik Bischofshut (tertiary), Ringpark (secondary) und Stadtring (primary) selbsterklärend.
Bamberg/Hallstadt: die Abstufung der St2244 ist problematisch, da nun sowohl die Ortsdurchfahrt Hallstadt, als auch die Umgehung Hallstadt als secondary attribuiert worden sind und damit die Umfahrungswirkung zugunsten der kürzeren Strecke durch den Ortskern verloren geht. Zudem durchquert die St2244 zwischen A73 und A70 keine geschlossenen Ortskerne.
Bayreuth: hat einen (einschließlich der A9 sogar vollständigen) Stadtring und ich habe starke Zweifel, ob wir der Innenstadt einen Gefallen damit tun, wenn der Durchgangsverkehr vom Routenplaner wieder durch das Zentrum gelotst wird. Aufgrund der ländlichen Umgebung und Bayreuths Stellung als Oberzentrum/Regierungssitz mit viel Pendelbeziehungen und innerstädtischem Verkehr ist es nicht unüblich, dass die innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mehr Fahrspuren aufweisen, als die Stadtringe bzw. Umgehungsstraßen.
Die Bezeichnung “Bundesstraße” in der Bearbeitungsmaske ist in der Tat missverständlich (aus diesem Grund steht beispielsweise bei trunk-roads nun “Schnellstraße” anstelle von “Kraftfahrstraße”) und ist als Grundsatz zu verstehen, der wiederum Ausnahmen zulässt.